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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Fehlender Hitzeschutz an der Friedrich-Schiller-Grundschule in Mahlsdorf

23. Juli 2026Dokument 19/26523 · WP 19Berlin
Gunnar Lindemann
HitzeschutzSchulgebäudeRaumtemperaturSchulsanierungKlimaschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt hohe Raumtemperaturen im oberen Stockwerk der Friedrich-Schiller-Grundschule in Mahlsdorf (Bezirk Marzahn-Hellersdorf). Laut Vorbemerkung des Fragestellers berichten Eltern von rund 30 Grad Raumtemperatur bereits morgens um 8 Uhr. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantwortet die Fragen auf Basis von Zulieferungen des Bezirksamts, da die bauliche Unterhaltung von Schulen gemäß § 109 Schulgesetz Berlin Aufgabe der bezirklichen Schulträger ist.

👥 Wer ist betroffen?

Schülerinnen und Schüler sowie die Hortkinder der Friedrich-Schiller-Grundschule in Mahlsdorf, deren Eltern, die Schulleitung, das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: wann die Schulleitung das Bezirksamt über die Hitzeproblematik informiert hat und wie reagiert wurde; welche Maßnahmen zum Hitzeschutz bisher ergriffen wurden; wie das Bezirksamt es bewertet, dass Eltern private Klimageräte bereitstellen müssen; ob kostenlose Erfrischungsgetränke bereitgestellt werden; wer für gesundheitliche Folgen durch den Aufenthalt im überhitzten Klassenraum haftet; wie das Bezirksamt die gemeinsame Nutzung des überhitzten Raums durch Unterricht und Hort bewertet; sowie was Senat und Bezirksamt konkret unternehmen wollen und bis wann.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort der Senatsverwaltung hat der zuständige Bezirksstadtrat von der Situation bei einer Veranstaltung des Bezirkselternausschusses erfahren; eine Prüfung zur weiteren Verschattung wurde mit dem Straßen- und Grünflächenamt besprochen. Die Schulleitung trifft laut Bezirksamt vor Ort Maßnahmen wie die Vermeidung besonders betroffener Räume oder eine Verkürzung des Unterrichts. Das Bezirksamt ist der Ansicht, dass Eltern keine privaten Klimageräte bereitstellen sollten; stattdessen könnten organisatorische Maßnahmen oder Mittel aus dem flexiblen Schulbudget genutzt werden, Anträge dafür laufen über das Schul- und Sportamt. Seit 2020 lässt die Senatsverwaltung in Kooperation mit den Berliner Wasserbetrieben Wasserspender an allen Grundschulen installieren; an der Friedrich-Schiller-Grundschule ist ein solcher Wasserspender installiert und in Nutzung. Zur Haftungsfrage verweist das Bezirksamt auf die allgemeine Aufsichtspflicht von Lehrkräften und Mitarbeitenden, die auch Schutzmaßnahmen vor Hitzebelastung umfasst. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive sollen laut Senatsverwaltung Aufenthaltsräume und Erschließungsflächen mit Sonnenschutzverglasung oder außenliegendem Sonnenschutz versehen werden; Maßnahmen können aus jährlichen Budgets für baulichen Unterhalt, Ausstattung oder Investitionsmittel finanziert werden; zur Schulhofgestaltung gehört die Ausweitung von Grünflächen und Pflanzungen.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage vom AfD-Abgeordneten Gunnar Lindemann am 30. Juni 2026; die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (datiert 16. Juli 2026, unterzeichnet in Vertretung durch Dr. Torsten Kühne). Die Senatsverwaltung stützt sich dabei auf Zulieferungen des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf, da die Zuständigkeit für Schulgebäude laut § 109 Schulgesetz Berlin bei den bezirklichen Schulträgern liegt. Als Grundlage für Hitzeschutzmaßnahmen nennt die Senatsverwaltung das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030, den Hitzeaktionsplan, die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030+ sowie die Charta für das Berliner Stadtgrün. Konkrete Fristen oder Kostenangaben für Maßnahmen an dieser spezifischen Schule werden im Dokument nicht genannt.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26523, Wahlperiode 19, eingereicht 30. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.