📄 Was steckt hinter der „Gesamt-Strategie zur Bekämpfung von Kriminalität und insbesondere Drogendelikten“ des Senats?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf eine Aussage der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, wonach die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks Teil einer „Gesamt-Strategie zur Bekämpfung von Kriminalität und insbesondere Drogendelikten“ sei. Die Fragesteller wollen wissen, seit wann diese Strategie existiert, ob sie schriftlich vorliegt und welche konkreten Maßnahmen sie umfasst. Zusätzlich wird nach der Beauftragung einer externen Anwaltskanzlei für das Beschwerdeverfahren zur Parkschließung gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind unter anderem Nutzer und Anwohner des Görlitzer Parks, suchtkranke und obdachlose Menschen in Berlin, die Berliner Bezirke, mehrere Senatsverwaltungen, die Polizei Berlin, die Staatsanwaltschaft Berlin sowie Träger der Suchthilfe und sozialen Arbeit.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich: seit wann die „Gesamt-Strategie“ existiert, ob und wann sie als schriftliches Konzept beschlossen wurde, welche konkreten Maßnahmen sie umfasst, welche Akteure an ihrer Erarbeitung beteiligt waren, welche Maßnahmen ordnungs- bzw. sicherheitspolitischen und welche sozial-, gesundheits- oder drogenpolitischen Charakter haben, mit welchen finanziellen Mitteln die Maßnahmen ausgestattet werden, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse einflossen, welche Belege für die Wirksamkeit von Parkschließungen und Verbotszonen vorliegen, ob die Strategie Teil einer umfassenderen Konzeption ist, ob eine Evaluation vorgesehen ist, ob der Senat die Strategie dem Abgeordnetenhaus vorlegen wird, und ob für das Beschwerdeverfahren zur Parkschließung eine externe Kanzlei beauftragt wurde (inkl. Kosten und weiterer Verfahren).
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, es handele sich um die geplante „Berliner gesamtstädtische Strategie für mehr Sicherheit, Sauberkeit und die Verringerung von Suchtmittelkonsum und Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum“, erarbeitet von einem ressortübergreifenden Lenkungsgremium aus allen 12 Bezirken, sieben Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei im Rahmen des Berliner Sicherheitsgipfels. Das Lenkungsgremium habe die Strategie kürzlich mehrheitlich angenommen; ein Senatsbeschluss sei zeitnah geplant, ein schriftliches Konzept liege demnach noch nicht final beschlossen vor. Genannte sozial-/gesundheitspolitische Maßnahmen umfassen u.a. Ausbau niedrigschwelliger Unterbringungs- und Versorgungsangebote, sichere Konsummöglichkeiten, durchgehende Öffnung von Drogenkonsumräumen an 365 Tagen, Ausbau des Housing-First-Ansatzes und des Geschützten Wohnungsmarkts. Polizeiliche Maßnahmen umfassen laut Antwort erhöhte Präsenz, lageorientierte Einsatzkonzepte, Schwerpunkteinsätze sowie einen täterorientierten Ansatz mit Sondersachbearbeitenden bei der Polizei und festen Ansprechpersonen bei der Staatsanwaltschaft. Zur Finanzierung sagt der Senat, erst nach dem Senatsbeschluss solle ein Plan mit konkreten finanziellen und personellen Konsequenzen erarbeitet werden. Als wissenschaftliche Grundlage nennt der Senat zwei im Haushalt 2024/2025 beauftragte Studien („Crack - Szenestrukturen, Konsummuster und Versorgungslage in Berlin“ und eine Studie zur Versorgung Opioide konsumierender Personen ohne geklärten Krankenversicherungsstatus). Zur Wirksamkeit von Parkschließungen und Verbotszonen antwortet der Senat, Betäubungsmittelkriminalität sei ein „Kontrolldelikt“, intensivierte polizeiliche Maßnahmen seien geeignet, Tatgelegenheiten zu reduzieren und Handelsstrukturen zu stören, eine valide Bewertung einer möglichen Verdrängung durch die Görlitzer-Park-Schließung sei aber angesichts des bisherigen Betrachtungszeitraums noch nicht möglich. Eine Evaluation der Strategie sei noch nicht konkret terminiert und abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln. Zur externen Kanzlei: Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, habe Anfang Juni 2026 die Kanzlei Redeker Sellner Dahs mit der Vertretung im Beschwerdeverfahren beauftragt, begründet mit der besonderen rechtlichen Bedeutung und fehlenden personellen Kapazitäten; Kosten seien bislang nicht entstanden und könnten noch nicht prognostiziert werden. Zu weiteren von der Senatsverwaltung beauftragten Kanzleien verweist der Senat auf eine beigefügte Anlage, könne Kosten je Verfahren aber mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Niklas Schrader und Dr. Klaus Lederer (Die Linke). Eine Antwort der Landesregierung liegt vor (datiert 20. Juli 2026). Der Senat nennt als beteiligte Akteure konkret alle 12 Berliner Bezirke sowie sieben Senatsverwaltungen (Mobilität/Verkehr/Klimaschutz/Umwelt, Inneres und Sport, Justiz und Verbraucherschutz, Wissenschaft/Gesundheit/Pflege, Arbeit/Soziales/Gleichstellung/Integration/Vielfalt/Antidiskriminierung, Stadtentwicklung/Bauen/Wohnen, Bildung/Jugend/Familie, Finanzen) sowie die Senatskanzlei. Als Belege nennt der Senat zwei konkret verlinkte Studien aus dem Haushalt 2024/2025. Zur Kanzleibeauftragung nennt der Senat den Zeitpunkt (Anfang Juni 2026) und die beauftragte Kanzlei (Redeker Sellner Dahs), macht aber ausdrücklich keine Kostenangabe, da diese laut Senat noch nicht entstanden bzw. nicht prognostizierbar sei.