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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Einsatz von sogenannten Spuckschutzhauben durch die Berliner Polizei

21. Juli 2026Dokument 19/26529 · WP 19Berlin
Niklas Schrader
Spuckschutzhaubeunmittelbarer ZwangPolizeieinsatzDokumentationspflichtVerhältnismäßigkeit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Einsatz sogenannter Spuckschutzhauben durch die Berliner Polizei. Es geht um deren Rechtsgrundlage, die internen Vorgaben zu Einsatz und Dauer, die Dokumentationspflicht sowie um einen konkreten Vorfall am 22. Juni 2026 im Reuterkiez, bei dem eine festgenommene Person eine Spuckschutzhaube übergezogen bekam.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Berliner Polizei, von Polizeieinsätzen betroffene Personen (insbesondere festgenommene oder in Gewahrsam genommene Personen) sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die die Anfrage beantwortet hat.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: seit wann und auf welcher Rechtsgrundlage Spuckschutzhauben eingesetzt werden; welche Dienstvorschriften den Einsatz regeln; welche Aus- und Fortbildungsinhalte dazu bestehen; welche Vorgaben zur maximalen Einsatzdauer gelten; wie häufig und aus welchen Gründen die Hauben seit 2019 eingesetzt wurden; ob jeder Einsatz dokumentiert wird; wie viele Beschwerden, Ermittlungsverfahren, Strafanzeigen und Disziplinarverfahren es seit 2019 damit im Zusammenhang gab; und was es mit einem konkreten Einsatz am 22. Juni 2026 im Reuterkiez auf sich hatte, einschließlich dessen Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport antwortet: Die Polizei Berlin setzt Spuckschutzhauben seit August 2020 als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt im Rahmen unmittelbaren Zwangs ein, gestützt auf § 8 Abs. 1 VwVfG Bln i. V. m. § 12 VwVG sowie § 2 Abs. 3 UzWG. Geregelt ist der Einsatz durch Arbeitshinweise (AH) zum Einsatz von Spuckschutzhauben; eine gesonderte Schulung ist laut Senat nicht erforderlich. Der Einsatz ist auf das zeitlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen und die Haube bei Wegfall der Gefahr umgehend abzunehmen. Zahlen zur Häufigkeit seit 2019 sowie zu Beschwerden, Ermittlungs-, Straf- und Disziplinarverfahren seien im automatisierten Verfahren der Polizei Berlin nicht recherchierbar. Jeder Einsatz wird laut Antwort dokumentiert, erfasst werden Einsatzgrund, Name der anordnenden Dienstkraft und Einsatzdauer. Zum Vorfall vom 22. Juni 2026 im Reuterkiez erklärt der Senat, die Polizei sei wegen einer „randalierenden Person“ alarmiert worden; der Tatverdächtige habe erheblichen Widerstand geleistet und Spuckangriffe auf eingesetzte Kräfte verübt, weshalb die Spuckschutzhaube eingesetzt worden sei; der Einsatz sei aktenkundig dokumentiert worden. Der Senat bewertet den Einsatz als geeignetes und erforderliches Mittel, da keine milderen, gleich geeigneten Mittel ersichtlich gewesen seien.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Niklas Schrader (Die Linke) am 29. Juni 2026; die Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegt vor und datiert vom 14. Juli 2026, unterzeichnet in Vertretung von Franziska Becker. Der Senat nennt August 2020 als Einführungszeitpunkt der Spuckschutzhauben und verweist auf § 8 Abs. 1 VwVfG Bln, § 12 VwVG und § 2 Abs. 3 UzWG als Rechtsgrundlage sowie auf interne Arbeitshinweise als Regelwerk. Zu den Fragen nach Häufigkeit und Beschwerde-/Verfahrenszahlen seit 2019 erklärt der Senat, dass entsprechende Daten im automatisierten Verfahren der Polizei Berlin nicht recherchierbar seien. Die Einschätzung, der Einsatz im Fall vom 22. Juni 2026 sei rechtmäßig und verhältnismäßig gewesen, ist eine Bewertung des Senats.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26529, Wahlperiode 19, eingereicht 29. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.