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BerlinSchriftliche AnfrageSPD

📄 Gestapo-Müller auf dem Alten Jüdischen Friedhof Große Hamburger Straße -Halacha, ewige Totenruhe und Umgang

21. Juli 2026Dokument 19/26532 · WP 19Berlin
Alexander Freier-Winterwerb
NationalsozialismusJüdischer FriedhofTotenruheHalachaErinnerungskulturMassengrab
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt Berichte, wonach Heinrich Müller, bekannt als „Gestapo-Müller“ und ehemaliger Leiter der Geheimen Staatspolizei, nach seinem Tod 1945 auf dem Alten Jüdischen Friedhof an der Großen Hamburger Straße in Berlin-Mitte beigesetzt worden sein soll. Der Fragesteller sieht darin ein erinnerungspolitisches und religiöses Problem, da der Friedhof ein zentraler Gedenkort für ermordete jüdische Berlinerinnen und Berliner ist und nach jüdischem Religionsrecht (Halacha) das Prinzip der ewigen Totenruhe gilt. Der Senat beantwortet die Fragen anhand von Stellungnahmen des Centrum Judaicum, der Gedenkstätte Deutscher Widerstand, der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, des Landesarchivs und der Topographie des Terrors.

👥 Wer ist betroffen?

Die Jüdische Gemeinde zu Berlin als Trägerin des Friedhofs, die Gedenkstätte Deutscher Widerstand, das Centrum Judaicum, das Landesarchiv, die Topographie des Terrors sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), die die Gräberlisten führt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: ob Heinrich Müller 1945 auf dem Friedhof beigesetzt wurde; auf welche Akten und Quellen sich der Kenntnisstand des Senats stützt; welche Behörden seit 1945 mit der Frage befasst waren; ob es sich um ein Einzel-, Sammel- oder Massengrab handelt; wie viele Menschen in den Sammelgräbern liegen und was über deren Identität bekannt ist; wie der Senat die Beisetzung erinnerungspolitisch bewertet; welche Gespräche mit der Jüdischen Gemeinde und Expertinnen und Experten für Religionsrecht geführt wurden; welche halachischen Einschätzungen vorliegen; und welche rechtlichen und ethischen Maßstäbe bei einer möglichen Exhumierung oder Umbettung zu beachten wären.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass es nach historischer Forschung (u. a. Prof. Dr. Johannes Tuchel) als sehr wahrscheinlich gilt, dass Müller im Mai 1945 tot aufgefunden und später in einem Sammelgrab auf dem damaligen jüdischen Friedhof beigesetzt wurde; eine abschließende Sicherheit bestehe jedoch nicht. Laut Angaben der Deutschen Dienststelle (WASt) sei der Leichnam Ende 1957 auf einen Friedhof in der Lilienthalstraße überführt worden, wo eine Exhumierung 1963 ergab, dass dort die Überreste anderer Personen liegen. Die SenMVKU konnte in ihrer Gräberdatenbank keinen Eintrag zu Müller finden. Auf dem Friedhof Große Hamburger Straße sollen über 2.000 Tote in 16 Sammelgräbern liegen, mehr als 50 % davon namentlich unbekannt; nach anderen Angaben seien in den letzten Kriegstagen zwischen 2.400 und 2.800 Personen beigesetzt worden. Der Senat bezeichnet die mutmaßliche Beisetzung als einen Zustand, der Unbehagen hervorrufe, erklärt sie aber historisch mit den chaotischen Nachkriegsumständen. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin hält laut Senat eine Exhumierung nur bei eindeutiger Identifizierung der Leiche für halachisch denkbar, was sie angesichts der Datenlage für ausgeschlossen hält und daher den Status quo beibehalten möchte. Dem Senat liegen keine förmlichen halachischen Gutachten vor. Der Friedhof ist als Gartendenkmal in der Berliner Denkmalliste eingetragen; die Antwort zur denkmalrechtlichen Bewertung bricht im vorliegenden Dokumentauszug ab.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion (Abgeordneter Alexander Freier-Winterwerb) eingereicht, die Antwort des Senats liegt vor (datiert 14. Juli 2026). Der Senat verweist auf Dokumente des Landesarchivs (u. a. B Rep. 057-01, P Rep. 840 Standesamt Mitte, Urkundennummer 11706/1945), auf CIA-Unterlagen (RG 263) sowie auf Ermittlungsunterlagen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg (BArch, B 162/3234). Genannt werden Zahlen der SenMVKU-Gräberlisten (über 2.000 Tote in 16 Sammelgräbern, davon über 50 % namentlich unbekannt) sowie abweichende Forschungsangaben (2.400 bis 2.800 Beigesetzte). Die Einschätzung, eine Exhumierung sei ausgeschlossen, wird ausdrücklich als Position der Jüdischen Gemeinde zu Berlin wiedergegeben, nicht als eigene Feststellung des Senats.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26532, Wahlperiode 19, eingereicht 22. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.