📄 Wie weiter mit dem „Haus der Gesundheit“ in Hellersdorf?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft das „Haus der Gesundheit“ in der Etkar-André-Straße in Berlin-Hellersdorf, ein leerstehendes Gebäude, für das Investoren oder andere Nutzungsmöglichkeiten gesucht werden. Der Abgeordnete fragt nach dem aktuellen Stand der Gespräche, möglichen Zwischennutzungen und den Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin als zuständige Stelle, potenzielle Investoren und Interessenten sowie die Senatsverwaltung für Finanzen, die die Anfrage beantwortet hat.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie ist der Stand der Gespräche mit potenziellen Investoren und Interessenten zur Nutzung oder zum Verkauf des Gebäudes? 2) Findet eine Zwischennutzung statt oder ist sie geplant, und für welchen Zeitraum? 3) Wurden Maßnahmen zur Absicherung des Gebäudes unternommen? 4) Wie oft und durch wen werden die Sicherungsmaßnahmen kontrolliert? 5) Ist die Prüfung der Vergabe eines Erbbaurechts an Dritte abgeschlossen, und mit welchem Ergebnis? 6) Gibt es weitere Ergänzungen vonseiten des Senats?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Vom 01.07.2026 bis 27.08.2026 läuft ein Interessenbekundungsverfahren, um über die bereits mit dem Bezirksamt in Verhandlung stehenden Interessenten hinaus weitere Interessenten zu gewinnen. Eine Zwischennutzung ist nicht möglich, da das Objekt im aktuellen Zustand keiner Nutzung zugeführt werden kann. Standardmäßige Sicherungsmaßnahmen (z. B. Schließung von Fenstern) wurden durchgeführt. Kontrollen erfolgen unangekündigt und in unregelmäßigen Abständen durch die Liegenschaftsverwaltung; auch Hinweisen aus der Bevölkerung wird nachgegangen. Die Prüfung der Vergabe eines Erbbaurechts an Dritte (Bezug: Drucksache 19/22818) ist noch nicht abgeschlossen. Der Senat hat keine weiteren Ergänzungen zu den vorliegenden Informationen des Bezirks.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Jan Lehmann (SPD) am 25.06.2026, Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01.07.2026. Die Antwort des Senats datiert vom 13.07.2026 (Eingang 14.07.2026) und wurde von der Senatsverwaltung für Finanzen erteilt, in Vertretung durch Tanja Mildenberger. Der Senat verweist auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 19/26335 sowie auf die frühere Drucksache 19/22818 zum Thema Erbbaurecht. Der Senat gibt an, Sachverhalte, die nicht in eigener Zuständigkeit liegen, auf Grundlage einer Stellungnahme des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf beantwortet zu haben.