📄 Punkte ohne Ende – aber auch Schrottautos, die ewig stehen?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die sogenannten Punkteverfahren, mit denen Berlin gegen auf öffentlichem Straßenland abgestellte Schrott- und Abfallfahrzeuge vorgeht (Gelb-, Rot-, Blau- und Orangepunkt). Der Fragesteller möchte wissen, wie viele Fahrzeuge betroffen sind, wie lange die Verfahren dauern, welche Kosten und Einnahmen entstehen und wie erfolgreich die Verfahren bei der Ermittlung verantwortlicher Personen sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Fahrzeughalter:innen abgestellter Fahrzeuge in Berlin, die bezirklichen Ordnungsämter (insbesondere das Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben/RegOrd des Bezirksamts Lichtenberg, das berlinweit zuständig ist), die Polizei Berlin sowie Bürger:innen, die Meldungen über das Anliegenmanagementsystem Ordnungsamt-Online einreichen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: Wie viele Fahrzeuge sind aktuell mit den vier Punktarten gekennzeichnet? Wurde seit der früheren Anfrage Drs. 19/17 816 eine bezirksscharfe Erfassung eingeführt? Wie haben sich Fallzahlen, Verfahrensdauer und Kosten 2024–2026 entwickelt? Wie oft wurden Fahrzeuge ermittelt bzw. nicht ermittelt, versteigert oder verschrottet? Welche Einnahmen erzielte das Land aus Versteigerungen und Kostenbeitreibung? Wie viele Bußgeldverfahren wurden eingeleitet und mit welchem Ergebnis? Zusätzlich wird ein konkreter Einzelfall in der Neuen Grottkauer Straße in Berlin-Marzahn-Hellersdorf nachgefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet mit konkreten Zahlen: 2024 gab es 24.179, 2025 24.125 und bis Juli 2026 13.296 Anzeigen; die Beseitigungsaufträge summierten sich auf 5.249 (2024) bzw. 5.324 (2025). Die Verfahrensdauer betrug bei Gelbpunktverfahren rund 16–18 Tage, bei Abfallverfahren nach § 3 Abs. 3 KrWG rund 64–77 Tage. Die jährlichen Entsorgungskosten lagen bei 705.950,16 Euro (2024) und 730.547,91 Euro (2025), die Ist-Einnahmen aus Kostenbeitreibung bei 717.844,69 Euro (2024) und 794.495,50 Euro (2025). Aus Versteigerungen von Gelbpunkt-Fahrzeugen erzielte Berlin 2022–2025 zwischen 862.020,39 Euro und 1.165.098,68 Euro jährlich. Bußgeldverfahren nach § 14 Abs. 2 BerlStrG führten 2022–2025 zu insgesamt 13.176 rechtskräftigen Bescheiden mit Summen zwischen 1.265.585 Euro (2022) und 2.407.750 Euro (2025); bei Abfallfahrzeugen waren es zusätzlich 1.380 bzw. 211 rechtskräftige Verfahren nach § 3 Abs. 3 bzw. Abs. 4 KrWG. Eine Statistik zur Ermittlungsquote verantwortlicher Personen wird nicht geführt. Zum Einzelfall in der Neuen Grottkauer Straße/Grottkauer Straße 44 schildert der Senat den Verfahrensverlauf von der Gelbpunkt-Anbringung am 16.03.2026 über die Feststellung fehlenden öffentlichen Straßenlands am 01.04.2026, die Umstellung auf ein Orangepunkt-Verfahren am 16.04.2026 bis zum Verschwinden des Fahrzeugs bei einer Kontrolle am 28.04.2026.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Jan Lehmann (SPD) eingereicht und von der Senatskanzlei im Namen des Senats von Berlin beantwortet, unter Einbeziehung von Stellungnahmen des Bezirksamts Lichtenberg. Der Senat verweist mehrfach auf die vorangegangene Schriftliche Anfrage Drs. 19/17 816 aus Januar 2024. Als Rechtsgrundlagen werden § 14 Abs. 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) sowie § 3 Abs. 3 und Abs. 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) genannt. Der Senat erklärt, dass zu mehreren Fragen (z. B. Ermittlungsquote, Verfahrensdauer nach § 3 Abs. 4 KrWG, Verwertungsart vor 2023) keine gesonderten Statistiken geführt werden.