📄 Mehrsprachigkeit bei den Online-Auftritten des Landes Berlin: Wie geht es weiter? (Teil 4)
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Stand der Einführung einer KI-gestützten Übersetzungsfunktion auf dem Berliner Hauptstadtportal berlin.de. Die Fragestellerin erinnert daran, dass laut einer früheren Antwort des Senats (Drucksache 19/22516) ein Rollout in acht Sprachen für das zweite Quartal 2025 geplant gewesen sei, und fragt nach Gründen für Verzögerungen, dem aktuellen Umsetzungsstand, einer Ausschreibung sowie Kosten und Datenschutzaspekten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Nutzerinnen und Nutzer des Hauptstadtportals berlin.de, insbesondere nicht deutschsprachige Personen, Tourist:innen, Geflüchtete und Zugezogene, sowie die zuständige Senatskanzlei und der technische Dienstleister BerlinOnline GmbH.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin möchte wissen: warum die angekündigte Übersetzungsfunktion verzögert verfügbar wurde, welcher Umsetzungsstand aktuell erreicht ist, ob fehlerhafte Übersetzungen in Englisch und Französisch behoben wurden, ob und wie eine öffentliche Ausschreibung stattfand, welche Software eingesetzt wird und warum, welche Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit und Barrierefreiheit gestellt wurden, welche laufenden Kosten erwartet werden, wann alle acht angekündigten Sprachen verfügbar sein werden, ob der Senat das aktuelle Angebot für ausreichend hält und wie der Senat die Bedeutung von Mehrsprachigkeit für Teilhabe und Integration bewertet.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Die automatisierte Übersetzungsfunktion ist seit dem 4. Dezember 2025 verfügbar, bislang nur auf dem Kernauftritt von berlin.de, nicht auf Subdomains wie service.berlin.de. Als Ursache für zuvor fehlerhafte Übersetzungen in Englisch und Französisch wurde ein bundesweit aufgetretener Softwarefehler beim Anbieter Conword identifiziert, der laut Senat behoben wurde. Eine öffentliche Ausschreibung nach UVgO fand 2025 statt, veröffentlicht im Juni 2025 auf dem Deutschen Vergabeportal; es gingen zwei Angebote ein (Conword GmbH und Agentur Weder & Noch), den Zuschlag erhielt Conword GmbH als wirtschaftlichstes Angebot. Eingesetzt wird das Tool „Conword“. Die Jahreslizenz kostet laut Senat 32.388,00 Euro netto; eine 95-prozentige Erreichbarkeit ist vertraglich zugesichert. Datenschutz wird laut Senat durch IP-Anonymisierung, einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO und die Prüfung durch den Datenschutzkoordinator von BerlinOnline GmbH sichergestellt. Die sieben Sprachen Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch, Ukrainisch, Russisch und Polnisch sind laut Senat seit dem 4. Dezember 2025 verfügbar, gemäß dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 7. März 2024 (Drucksache 19/1478).
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld (Bündnis 90/Die Grünen). Eine Antwort des Senats liegt vor, unterzeichnet von Florian Graf, Chef der Senatskanzlei, in Vertretung des Regierenden Bürgermeisters. Der Senat verweist auf frühere Drucksachen 19/22516 (Antwort vom 17. April 2025) und 19/1478 (Beschluss vom 7. März 2024). Die Jahreslizenz für Conword kostet laut Senat 32.388,00 Euro netto; eine 95-prozentige Erreichbarkeit des Tools wurde vertraglich zugesichert. Der Softwarefehler bei fehlerhaften Übersetzungen wurde laut Senat in der 66. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz am 9. Februar 2026 berichtet.