📄 Antikorruptionsbeauftragte
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller erkundigen sich bei der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nach Rolle, Aufgaben, Rechtsgrundlagen und personeller Ausgestaltung von Antikorruptionsbeauftragten in der Berliner Landesverwaltung. Dabei geht es um Zuständigkeiten, die Besetzung der Stellen sowie um Befugnisse wie Akteneinsichts-, Betretungs- und Befragungsrechte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Senatsverwaltungen, die Berliner Bezirksämter, nachgeordnete Landesbehörden (z.B. Polizei Berlin, Feuerwehr Berlin, Landesämter), Hochschulen und Universitäten sowie weitere landesunmittelbare und mittelbare Stellen wie Kammern und die Charité.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird: 1) Welche Rolle, Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen haben Antikorruptionsbeauftragte? 2) Auf welcher Rechtsgrundlage, welchen Leitfäden oder Verwaltungsvorschriften beruht ihre Arbeit? 3) Welche Antikorruptionsbeauftragten gibt es aktuell in Senatsverwaltungen, Bezirken und Sonderbehörden? 4) Wie sind die Personalstellen ausgestaltet (Stellenanteil, Eingruppierung, Besetzungsverfahren, Qualifikationsanforderungen)? 5) Welche Befugnisse und Pflichten haben sie, insbesondere Akteneinsichts-, Betretungs- und Befragungsrechte, sowie Möglichkeiten anonymer Meldungen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, es gebe kein einheitliches Regelungswerk für Korruptionsprävention in Berlin; Zuständigkeiten ergäben sich aus Landesorganisationsgesetz, Zuständigkeitsverordnung und Geschäftsverteilungsplänen. Aufgaben umfassen u.a. Beratung, Prüfungen, Risikoanalysen, Bearbeitung von Geschenkmeldungen nach der AV BuG vom 12. August 2020 sowie Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden. Als weitere Grundlagen werden die VV Sponsoring vom 31. Mai 2016, die Richtlinien für Prüfgruppen vom 6. März 2012 und der Senatsbeschluss Nr. 6177/95 vom 25. Juli 1995 genannt, auf dessen Basis eine Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe unter Leitung der Senatsverwaltung für Justiz eingerichtet wurde. Die Regierung listet zahlreiche Senatsverwaltungen, alle zwölf Bezirksämter, Landesämter, Hochschulen und weitere Stellen auf, die über Antikorruptionsbeauftragte verfügen, sowie eine Liste von Stellen ohne solche Beauftragte (z.B. Verwaltungsakademie Berlin, Landesarchiv Berlin, Notarkammer Berlin). Die Eingruppierung der Stellen reicht laut Antwort von E8 bis R3/B3; die Besetzung erfolgt teils durch Ausschreibung, teils intern. Personalrechtliche Entscheidungsbefugnisse hätten die Beauftragten in der Regel nicht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken eingereicht. Eine Antwort der Landesregierung (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) liegt vor, datiert auf den 16. Juli 2026. Die Regierung verweist auf die AV BuG vom 12. August 2020, die VV Sponsoring vom 31. Mai 2016, die Richtlinien vom 6. März 2012 und den Senatsbeschluss Nr. 6177/95 vom 25. Juli 1995 als Rechtsgrundlagen bzw. Vorgaben. Die Antwort nennt eine Spanne der Eingruppierung von E8 bis R3/B3 und listet konkret benannte Behörden mit bzw. ohne Antikorruptionsbeauftragte. Die Antwort auf Frage 5.1 bricht im vorliegenden Dokumentauszug ab und ist daher unvollständig.