📄 Barrierefrei bis zum Schluss? Sichere Heimfahrt nach Großveranstaltungen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich damit, wie Menschen mit Mobilitätsbehinderungen nach Großveranstaltungen im Olympiastadion und in der Uber Arena barrierefrei mit Taxi oder vergleichbaren Fahrdiensten abreisen können. Es wird nach Zuständigkeiten, Vorgaben und bisherigen Erfahrungen gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, die Veranstaltungsstätten Olympiastadion Berlin und Uber Arena, deren Veranstalter und Betreiber (u.a. Olympiastadion GmbH, Velomax Berlin Hallenbetriebs GmbH, Anschutz Entertainment Group), der Sonderfahrdienst sowie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt u.a.: Wie stellt der Senat eine barrierefreie Abreise nach Großveranstaltungen sicher? Welche verbindlichen Vorgaben bestehen für Veranstalter? Welche Anforderungen stellt der Senat an Teilhabe- und Mobilitätskonzepte? Nach welchen Kriterien bewertet der Senat deren Qualität? Wie wird die Umsetzung überprüft? Welche Aufgaben übernehmen Land, Betreiber und Veranstalter jeweils? Welche Vorgaben gibt es für Sicherheits- und Servicepersonal? Welche Schulungen müssen diese absolvieren? Welche Möglichkeiten müssen Veranstalter bei kurzfristigem Bedarf vorhalten? Welche Regelungen bestehen für den Zugang von Taxen zu Hol- und Bringzonen? Welche Beschwerden liegen aus den letzten fünf Jahren vor und welche Maßnahmen wurden daraus abgeleitet? Welche rechtlichen Ansprüche haben Betroffene bei Versagen der barrierefreien Abreise?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass die Organisation einer barrierefreien Abreise grundsätzlich Aufgabe des Veranstalters im Rahmen eines Mobilitätskonzepts sei, nicht des Senats oder der Betreiber. Nutzungsberechtigte mit Merkzeichen 'T' im Schwerbehindertenausweis können den Sonderfahrdienst (Buchung bis 14 Tage vorher per App, Telefon, Mail, Internet oder Fax) oder ein Taxikonto beim LAGeSo nutzen, das reguläre Taxen und Inklusionstaxen, aber keine Taxialternativen wie Uber oder Bolt abdeckt. Das Berliner Mobilitätsgesetz (§§1, 3, 4, 12 MobG) formuliert laut Senat überwiegend Soll- und keine einklagbaren Detailpflichten. Seit 2025 gelten bei vom Land geförderten Sportgroßveranstaltungen oder Host-City-Verpflichtungen Vorgaben aus dem im Rahmen der UEFA EURO 2024 entwickelten menschenrechtsbasierten Teilhabekonzept, das eine barrierefreie An- und Abreise empfiehlt. Es gibt keinen standardisierten Prozess zur Bewertung der Konzepte durch den Senat. Rechtliche Vorgaben für Sicherheits-/Servicepersonal bestehen laut Senat nicht; Personal wird aber an einigen Stätten zur Begleitung von Menschen mit Sehbehinderung oder Mobilitätseinschränkung eingesetzt. Einige Veranstaltungsstätten sind im bundesweiten Portal 'Reisen für Alle' gelistet. Beschwerden der letzten fünf Jahre betrafen laut Senat vor allem den Wunsch nach Begleitung bis zum Taxi/ÖPNV, fehlende barrierefreie Beschilderung und zu wenig Lenkungspersonal; eine überschaubare Zahl an Beschwerden ging beim Sonderfahrdienst-Betreiber oder LAGeSo zu Buchungsverfügbarkeiten und Zeitverschiebungen ein. Eine AG Menschen mit Behinderungen der Senatsverwaltung tagt viermal jährlich; 2026 wurde eine UAG zu sportbezogenen Inklusionsthemen gegründet, die 2026 eine Sitzung hatte. Rechtlich kommen laut Senat zivilrechtliche Ansprüche nach §§241, 280 BGB sowie ggf. nach dem AGG in Betracht, abhängig vom Einzelfall.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Klara Schedlich (Bündnis 90/Die Grünen) am 30. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor (datiert 15. Juli 2026). Der Senat verweist bei Frage 8 auf die frühere Schriftliche Anfrage Nr. 19/24695. Als Rechtsgrundlagen werden das Landesgleichberechtigungsgesetz Berlin (§12 LGBG), die Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes, das Berliner Mobilitätsgesetz (§§1, 3, 4, 12 MobG), §§241 Abs. 2 und 280 Abs. 1 BGB sowie das AGG genannt. Zur Beantwortung der Fragen 1 und 6 holte der Senat Stellungnahmen der Olympiastadion GmbH, der Velomax Berlin Hallenbetriebs GmbH und der Anschutz Entertainment Group ein, die diese in eigener Verantwortung erstellten.