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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Klimapakt fürs Wasser – wer bekommt wie viel vom Sanierungstopf?

21. Juli 2026Dokument 19/26544 · WP 19Berlin
Klara Schedlich
KlimapaktBädersanierungEnergieeffizienzCO2-MinderungInvestitionsfinanzierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den "Klimapakt 2025–2030", mit dem 204 Mio. Euro für die Sanierung der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) bereitgestellt werden. Die Fragestellerin möchte wissen, wie sich diese Mittel auf Haushaltsjahre, Maßnahmen und einzelne Standorte verteilen und nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgte.

👥 Wer ist betroffen?

Die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) als Anstalt öffentlichen Rechts, einzelne Berliner Schwimmbäder und ihre Nutzerinnen und Nutzer sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: Wie verteilen sich die 204 Mio. Euro auf die Haushaltsjahre und Maßnahmen? Welche Bäder erhalten wie viel? Nach welchen Kriterien wurden Standorte priorisiert? Welche Bäder wurden geprüft, aber zunächst nicht berücksichtigt? Wie setzen sich die Gesamtinvestitionskosten aus verschiedenen Finanzierungsquellen zusammen? Welcher Zeitplan gilt für Umsetzung und Fertigstellung? Welche Energie-, CO2- und Betriebskosteneinsparungen werden erwartet und auf welcher Grundlage? Wie wird sichergestellt, dass keine bereits geplanten Maßnahmen lediglich umfinanziert werden? Wie wird die Zielerreichung überprüft und veröffentlicht? Welcher zusätzliche Investitionsbedarf besteht über die 204 Mio. Euro hinaus und welche Risiken sieht der Senat?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass Details zur Mittelverteilung und zu den Maßnahmen der gemeinsamen Erklärung des Landes Berlin zum Klimapakt vom 27.01.2026 sowie dem Bericht an den Hauptausschuss vom 19.01.2026 (Rote Nummer 2634) zu entnehmen seien. Die Gesamtinvestitionskosten betragen 204 Mio. Euro und werden laut Senat ausschließlich aus Klimapaktmitteln finanziert. Auswahlkriterien seien der technische Zustand der Bäder, die Versorgungssituation (Wasserfläche je Einwohner/Schüler), die Verfügbarkeit benachbarter Bäder zur Kompensation sowie das Potenzial zur Energieeffizienzsteigerung. Laut Senat wurden alle von den BBB eingereichten Projekte für den Klimapakt berücksichtigt. Für das Stadtbad Wilmersdorf II und das Stadtbad Charlottenburg habe es bereits vor dem Klimapakt-Beschluss Planungen gegeben, ansonsten keine vorherigen Maßnahmen. Laut Senat sind die Klimapaktmittel zweckgebunden, eine Umfinanzierung sei nur mit Zustimmung des Hauptausschusses möglich. Bis 2030 stünden laut Senat insgesamt rund 600 Mio. Euro (einschließlich Klimapakt) für erforderliche Investitionen zur Verfügung. Das Berichtswesen zum Monitoring befinde sich noch in Abstimmung zwischen BBB und Verwaltungen. Alle bisherigen Kosten- und Zeitangaben seien laut Senat vorläufige Schätzungen; konkrete Risiken würden im Rahmen der Planaufstellung ermittelt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten Klara Schedlich (Bündnis 90/Die Grünen) am 30.06.2026, die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 14.07.2026, unterzeichnet in Vertretung von Franziska Becker (Senatsverwaltung für Inneres und Sport). Der Senat verweist zur Beantwortung mehrfach auf externe Dokumente: die gemeinsame Erklärung des Landes Berlin zum Klimapakt vom 27.01.2026 und den Bericht an den Hauptausschuss vom 19.01.2026 mit der Roten Nummer 2634 (inklusive Anlagen zu Wirtschaftsplan und Investitionsplanung). Genannte Zahlen: 204 Mio. Euro Klimapaktmittel bis 2030, rund 600 Mio. Euro Gesamtinvestitionsbedarf einschließlich Klimapakt bis 2030. Der Senat holte vor Beantwortung eine Stellungnahme der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) ein.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26544, Wahlperiode 19, eingereicht 30. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.