📄 Sand unter den Füßen, Geld unter dem Netz?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der German Beach Tour, einer bundesweiten Beachsport-Turnierserie mit bis zu acht Stopps und einem Saisonfinale als Deutsche Meisterschaft, die seit 2022 von der NBO Event GmbH gemeinsam mit der SPONTENT GmbH veranstaltet wird. Die Fragestellerin wollte wissen, welche finanziellen Mittel und Sachleistungen das Land Berlin für die Veranstaltung in den Jahren 2024 bis 2026 bereitgestellt hat oder bereitstellen wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die Veranstalter NBO Event GmbH und SPONTENT GmbH sowie potenziell Berliner Bezirksämter und landeseigene Unternehmen, die Anträge auf Unterstützung hätten erhalten können.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt, welche finanziellen Mittel und aus welchen Haushaltstiteln für die German Beach Tour 2024-2026 bereitgestellt wurden, wer Zuwendungsempfänger war, welche Sachleistungen erbracht wurden, welche Anträge eingegangen sind und wie über sie entschieden wurde, nach welchen Kriterien und mit welchen Zielen der Senat fördert, und wie der Senat den wirtschaftlichen, touristischen und sportpolitischen Nutzen der Veranstaltung für Berlin bewertet.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass die German Beach Tour 2024 nicht in Berlin stattfand und für 2025 und 2026 keine Unterstützungsleistungen vom Veranstalter beantragt wurden; entsprechend wurden keine Zuwendungen, Sachleistungen oder sonstigen öffentlichen Leistungen bereitgestellt. Der Senat gibt an, keine Kenntnis über den wirtschaftlichen, touristischen und sportpolitischen Nutzen der Veranstaltung zu haben. Laut Senat wäre eine Förderung ohnehin nicht möglich, da gemäß § 3 Absatz 1 des Sportförderungsgesetzes (SportFG) nur als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen gefördert werden können, und Sportorganisationen gemäß § 2 Absatz 1 SportFG Vereine mit selbstorganisiertem Sportbetrieb und deren Verbände sind; NBO Event GmbH und SPONTENT GmbH erfüllen diese Voraussetzungen laut Senat nicht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Klara Schedlich (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegt vor (datiert 07.07.2026, unterzeichnet in Vertretung von Christian Hochgrebe). Die Antwort verweist auf § 2 und § 3 des Sportförderungsgesetzes (SportFG) als rechtliche Grundlage für die Förderfähigkeit von Sportorganisationen.