📄 Das Wechselmodell bei Kindern unter drei Jahren in Berlin – Rechtliche Grundlagen, Praxis und Kindeswohl
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem sogenannten Wechselmodell, bei dem sich getrennte oder geschiedene Eltern die Betreuung ihres Kindes zeitlich aufteilen, speziell bei Kindern unter drei Jahren. Es geht um rechtliche Grundlagen, fachliche Kriterien, Fortbildungen für Jugendamtsmitarbeitende sowie um wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kleinkinder unter drei Jahren in getrennten oder geschiedenen Familien, deren Eltern, die bezirklichen Jugendämter, Familiengerichte sowie Fachkräfte der Erziehungs- und Familienberatung in Berlin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erkundigt sich unter anderem nach den rechtlichen, entwicklungspsychologischen und pädagogischen Kriterien für die Anwendung des Wechselmodells, nach der Zahl der Fälle in Berlin 2016-2026 nach Bezirken, nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Trennungsfolgen, nach Fortbildungsangeboten für Jugendamtsmitarbeitende, nach bundespolitischen Initiativen zum Thema, nach Beratungsangeboten für betroffene Familien sowie nach der Notwendigkeit berlinweit verbindlicher fachlicher Standards.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass die Eignung des Wechselmodells von den individuellen Umständen abhängt; als Gelingensfaktoren nennt er geringes Elternkonfliktniveau, respektvolle Kommunikation, zuverlässigen Informationsaustausch und Einhaltung von Absprachen. Statistische Daten zu Fallzahlen nach Bezirken 2016-2026 werden laut Senat nicht erhoben. Zu Trennungsfolgen verweist der Senat auf wissenschaftlichen Konsens, dass es keine monokausalen, pauschal übertragbaren Ergebnisse gibt. Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) bot laut Senat 2016-2026 im Schnitt 10 Veranstaltungen pro Jahr zu angrenzenden Themen mit rund 2.000 Teilnehmenden an; 2026 gab es konkret zwei Veranstaltungen zum Wechselmodell mit 14 bzw. 21 Teilnehmenden sowie einen Fachtag mit 107 Teilnehmenden, eine Aufschlüsselung nach Bezirken sei laut Senat nicht möglich. Der Senat verweist zudem auf das BMJ-Eckpunktepapier von 2023 zur Unterhaltsrechtsreform (nicht umgesetzt) und einen Referentenentwurf des BMJ von 2024 zum Kindschaftsrecht, der sich laut Senat derzeit in der Abstimmung mit Ländern und Verbänden befindet. Als Beratungsangebote nennt der Senat die bezirklichen Jugendämter, Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Familienzentren, Väterzentren, die Verbände VAMV und SHIA sowie die ElternMail Berlin.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten Sebahat Atli (SPD); die Antwort des Senats liegt vor (Antwort vom 16. Juli 2026). Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verweist auf § 17 und § 18 SGB VIII als rechtliche Grundlage der Jugendamtsberatung sowie auf eine Entscheidung des BGH vom 27. November 2019 (XII ZB 512/18) und eine Entscheidung des OLG Dresden (FamRZ 2020, 1208 ff.). Der Senat nennt konkrete Zahlen zu SFBB-Fortbildungen (durchschnittlich 10 Veranstaltungen/Jahr 2016-2026, ca. 2.000 Teilnehmende; 2026: 14, 21 und 107 Teilnehmende bei drei Veranstaltungen). Fallzahlen zum Wechselmodell nach Bezirken werden laut Senat nicht statistisch erhoben. Eine Reform des Kindesunterhalts- und Kindschaftsrechts auf Bundesebene (BMJ) ist laut Senat noch nicht abgeschlossen.