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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Zigarettenautomaten im Umfeld von Schulen und Jugendschutz in Berlin

23. Juli 2026Dokument 19/26553 · WP 19Berlin
Tommy Tabor
ZigarettenautomatenJugendschutzTabakpräventionSondernutzungserlaubnisSchulumfeld
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit Zigaretten- bzw. Tabakwarenautomaten im Umfeld von Schulen, Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Berlin. Der Fragesteller verweist auf einen Policy Brief des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), wonach es in Deutschland rund 250.000 Zigarettenautomaten gebe und nach einer DKFZ-Erhebung in Heidelberg und Mannheim fast ein Drittel der Außenautomaten weniger als 100 Meter von Schulen und Kindertagesstätten entfernt stehe. Gefragt wird nach Daten zu Anzahl und Standorten solcher Automaten in Berlin, nach rechtlichen Vorgaben für deren Aufstellung, nach bekannten Kontrollen und Verstößen seit 2020 sowie nach der Haltung des Senats zu Beschränkungen und einem möglichen Bundesratsverbot.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kinder und Jugendliche im Umfeld von Schulen, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen und Spielplätzen in Berlin, die Berliner Bezirksämter (insbesondere Straßen- und Grünflächenämter sowie Ordnungsämter), Gewerbetreibende, die Automaten aufstellen, sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage fragt: 1) Welche Erkenntnisse liegen zu Zahl und räumlicher Verteilung von Tabakwarenautomaten in Berlin vor und auf welche Datenquellen stützt sich der Senat? 2) Falls keine vollständige Erfassung vorliegt: Warum nicht, wer hat Teilinformationen, und hält der Senat eine landesweite oder georeferenzierte Erhebung für möglich und erforderlich? 3) Wie viele Automaten befinden sich im Umkreis von 50, 100 und 200 Metern um Schulen, Kitas, Jugendfreizeiteinrichtungen und Spielplätze? 4) Welche rechtlichen Vorgaben und Zuständigkeiten gelten für Aufstellung, Genehmigung und Kontrolle? 5) Welche Kontrollen, Beschwerden, Bußgeldverfahren sind seit 2020 bekannt? 6) Wie bewertet der Senat solche Automaten aus Sicht von Jugendschutz, Suchtprävention und Gesundheitsschutz? 7) Sieht der Senat Handlungsbedarf zur Beschränkung, Verlagerung oder Abschaffung, mit welchem Zeitplan? 8) Wie positioniert sich der Senat zu einem bundesweiten Verbot bzw. einer Mindestabstandsregelung, und wird Berlin dies im Bundesrat unterstützen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass für Automaten auf öffentlichem Straßenland eine Sondernutzungserlaubnis nach § 11 Berliner Straßengesetz und in Grünanlagen eine Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Grünanlagengesetz nötig ist, erteilt durch die Bezirksämter. Jugendschutz wird dabei regelmäßig als überwiegendes öffentliches Interesse gewertet, weshalb die Bezirke in direkter Nähe zu Kitas und Schulen keine neuen Genehmigungen erteilen; in den letzten fünf Jahren wurden keine entsprechenden Genehmigungen erteilt. Eine übergreifende Standorterfassung gibt es laut Senat nicht: Weder das Gewerberegister noch die Bezirksämter erfassen Anzahl oder Standorte der Automaten statistisch, auch weil Betreiber mit Hauptniederlassung außerhalb Berlins (z. B. Brandenburg) dort nicht erfasst werden. Nach dem Jugendschutzgesetz müssen öffentlich aufgestellte Tabakautomaten seit 2009 eine Alterskontrolle (Ausweis-/Führerscheinlegitimation, ZIGGI-Card) besitzen. Seit 2020 wurde im Bezirk Steglitz-Zehlendorf 2024 eine Beschwerde über einen ungenehmigten Automaten im Straßenland registriert; das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stellte 12 Verstöße wegen ungesicherter Tabakautomaten in Gaststätten fest und leitete jeweils Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 10 JuSchG ein. Andere Bezirke meldeten keine Vorgänge. Der Senat lehnt laut eigener Aussage die Präsenz solcher Automaten im Umfeld von Kinder- und Jugendeinrichtungen ab, verweist auf die WHO-FCTC-Leitlinien zu Artikel 13, die ein Verbot von Tabakautomaten empfehlen, sieht Handlungsbedarf und befürwortet ein bundesweites Verkaufsverbot über Automaten sowie eine entsprechende Bundesratsinitiative. Neun EU-Länder, das Vereinigte Königreich und weitere Staaten hätten ein solches Verbot laut Senat bereits umgesetzt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Tommy Tabor (AfD) am 2. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor (16. Juli 2026, unterzeichnet von Falko Liecke, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie). Die eingangs zitierten Zahlen (rund 250.000 Zigarettenautomaten in Deutschland, fast ein Drittel im Umkreis von 100 Metern zu Schulen/Kitas in Heidelberg und Mannheim) stammen laut Fragesteller aus einem Policy Brief des DKFZ und einer DKFZ-Erhebung, nicht aus einer Angabe des Senats. Der Senat nennt konkret: keine Sondernutzungsgenehmigungen für Automaten in den letzten fünf Jahren, 1 Beschwerde in Steglitz-Zehlendorf (2024), 12 Verstöße in Tempelhof-Schöneberg seit 2020. Verwiesen wird auf § 11 BerlStrG, § 6 Abs. 5 GrünanlG, § 14 Abs. 3 GewO, § 10 JuSchG sowie auf die WHO-FCTC-Leitlinien zu Artikel 13.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26553, Wahlperiode 19, eingereicht 2. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.