📄 Vom Hauptamt zum Ehrenamt degradiert – Intransparente Neubesetzung des Amtes der/des Landestierschutzbeauftragte*n
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Umwandlung des bisher hauptamtlichen Amtes der Berliner Landestierschutzbeauftragten in ein Ehrenamt sowie die Neubesetzung dieses Amtes mit Dr. Zengerling zum 1. Mai 2026. Der Fragesteller hinterfragt die Gründe für diese organisatorische Änderung und die Transparenz des Auswahlverfahrens.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landestierschutzbeauftragte bzw. der Landestierschutzbeauftragte des Landes Berlin, die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, die Abteilung Verbraucherschutz, die Ordnungsämter der Bezirke sowie der Tierschutzbeirat.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: welche Gründe zur Umwandlung des hauptamtlichen Amtes in ein Ehrenamt führten; wie die Bestenauslese bei der Neubesetzung sichergestellt wurde, obwohl offenbar kein öffentliches Ausschreibungsverfahren stattfand; welche fachlichen Qualifikationen für die Auswahl von Dr. Zengerling ausschlaggebend waren; wie die bisherige Weiterbildungsfunktion fortgeführt wird; wie die Unabhängigkeit des ehrenamtlichen Beauftragten sichergestellt wird; ob ein Arbeits- oder Vergütungsvertrag geschlossen wurde und auf welcher Rechtsgrundlage die Tätigkeit erfolgt; welche Vorhaben der neue Beauftragte verfolgt; und wann der Tierschutzbeirat seine Arbeit wieder aufnimmt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, die seit 2017 bestehende hauptamtliche Doppelstruktur aus Fachabteilung und Landestierschutzbeauftragter habe sich nicht bewährt; die Stabsstelle wurde daher aufgelöst und in die Abteilung Verbraucherschutz eingegliedert, unter Verweis auf Grundsätze der Rechnungshöfe zur Vermeidung personenbezogener Organisationskonstruktionen. Die Besetzung 2020 sei im Gegensatz zur jetzigen Berufung nicht ehrenamtlich erfolgt, weshalb beide Verfahren laut Senat nicht vergleichbar seien. Dr. Zengerling sei Fachtierarzt für Öffentliches Veterinärwesen mit über 35-jähriger Tätigkeit in der Berliner Veterinärverwaltung, davon 32 Jahre in leitender Funktion, und ehemaliger Vizepräsident der Tierärztekammer Berlin. Mit ihm wurde eine auf drei Jahre befristete, unvergütete 'Vereinbarung zur Bestellung des Landestierschutzbeauftragen des Landes Berlin' geschlossen, die ihm ein unmittelbares Vortragsrecht bei dem zuständigen Senatsmitglied einräumt. Die Weiterbildung im Bereich Tierschutz erfolgt laut Senat weiterhin in der Fachabteilung Verbraucherschutz gemäß der Weiterbildungsverordnung öffentliches Veterinärwesen sowie beim LAGeSo. Der neue Beauftragte habe sich bislang auf die Stärkung der praktischen Tierschutzarbeit in den Ordnungsämtern konzentriert und koordiniere die Evaluierung der Katzenschutzverordnung. Die Amtsperiode des Tierschutzbeirats sei im Mai 2026 ausgelaufen; nach Überarbeitung der Geschäftsordnung sei die erste Sitzung des neu berufenen Beirats nach der Sommerpause vorgesehen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Stefan Taschner (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz liegt vor (datiert 16. Juli 2026, unterzeichnet von Susanne Hoffmann in Vertretung). Die Fragesteller zitieren eine Pressemitteilung vom 6. Mai 2026 mit Äußerungen von Senatorin Badenberg, wonach die Umwandlung zu einer fachlichen Stärkung des Tierschutzes führe und eine 'haushaltspolitisch verantwortungsvolle Entscheidung' sei. Der Senat verweist auf einen Abgeordnetenhaus-Beschluss vom 16.02.2006, die erste ehrenamtliche Berufung am 30.07.2007, die hauptamtliche Besetzung ab 12.06.2017 auf Grundlage der Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021, sowie auf Grundsätze der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder für die Verwaltungsorganisation. Die Vereinbarung mit Dr. Zengerling ist auf drei Jahre befristet und sieht keine Vergütung vor.