📄 Dienstreisen von Senatsmitgliedern im Jahr 2026 – zwischen Amtsgeschäft, Abschiedsreise und Buchungslogik
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft Dienstreisen von Mitgliedern des Berliner Senats im Jahr 2026. Im Mittelpunkt stehen geplante, gebuchte oder reservierte Reisen, deren Kosten sowie die Frage, wie mit Reisen umgegangen wird, die in den Zeitraum nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20.09.2026 fallen.
👥 Wer ist betroffen?
Mitglieder des Berliner Senats (Regierender Bürgermeister und Senatorinnen/Senatoren), die jeweiligen Senatsverwaltungen sowie ein möglicher neuer Senat nach der Wahl.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: Welche Dienstreisen sind 2026 geplant, gebucht oder vorbereitet (aufgeschlüsselt nach Ressort, Reiseziel, Zweck, Zeitraum, Planungsstand)? Welche dieser Reisen fallen in die Zeit nach der Wahl bzw. einem möglichen Senatswechsel und wer nimmt sie dann wahr? Geht automatisch von einem neuen Senat aus, dass gebuchte Reisen übernommen werden, oder bedarf es einer Neubewertung? Ist ein neuer Senat verpflichtet, geplante Reisen anzutreten? Welche Kosten sind bisher veranschlagt, gebunden oder ausgegeben (aufgeschlüsselt nach Kostenart)? Welche Stornierungs- oder Umbuchungskosten könnten bei Nichtantritt entstehen? Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein Senatsmitglied persönlich reisen muss oder eine Vertretung ausreicht? Wie wird sichergestellt, dass Reisen in der Übergangsphase nicht den Charakter von Abschiedsterminen erhalten?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatskanzlei listet in einer Anlage abgeschlossene bzw. geplante Dienstreisen bis zum 02.07.2026 auf, u.a. Reisen des Regierenden Bürgermeisters nach Mailand (Olympische Winterspiele), San Francisco (Super Bowl), Prag/Warschau, Norderney (Sportministerkonferenz) und Hamburg (Innenministerkonferenz); weitere Ressorts nennen u.a. Fachministerkonferenzen, eine Wirtschaftsdelegationsreise nach Brasilien, die Eröffnung eines Berliner Büros in Bengaluru sowie eine Reise nach London. Zu Kosten nennt der Senat konkret: Übernachtungskosten von 350 € (gebucht) für die Teilnahme des Regierenden Bürgermeisters an den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit; für die Teilnahme der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege an GAIN 2026 Flüge i.H.v. 4.384,12 €, Übernachtungskosten i.H.v. 1.075 €, Delegationskosten i.H.v. 6.200 € und eine Tagungsgebühr von 557,96 € (gebunden); für die Teilnahme des Senators für Stadtentwicklung an der Expo Real 2026 Gesamtkosten von ca. 1.200 € (veranschlagt). Der Senat antwortet, dass auch Dienstreisen für Zeiträume nach der Wahl am 20.09.2026 geplant werden (z.B. zu Fachministerkonferenzen) und es bisher üblich war, dass die jeweilige Amtsnachfolge diese Reisen wahrnimmt. Eine politische Neubewertung bereits geplanter Reisen sei der jeweils neuen Hausleitung vorbehalten. Die Entscheidung, ob ein Senatsmitglied persönlich reist oder eine Vertretung ausreicht, treffe laut Senat das jeweilige Senatsmitglied nach dem Ressortprinzip; der Senat als Gremium habe hierfür keine Zuständigkeit.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der AfD-Fraktion (Dr. Kristin Brinker); eine Antwort des Senats liegt vor (Antwortdatum 21. Juli 2026). Der Senat verweist zu Frage 1 bezüglich des parlamentarischen Kontrollrechts auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage S19-26203. Die Kosten für geplante Dienstreisen können laut Senat aktuell nicht durchgängig systematisch nach den abgefragten Kostenarten (Reise-, Übernachtungs-, Sicherheits-, Dolmetscher-, Protokoll-, Delegations-, Veranstaltungs- und sonstige Kosten) beziffert werden. Konkrete Zahlen werden nur für drei Einzelreisen genannt (siehe findings).