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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Wie viele Typengenehmigungen wurden bisher in der Bauverwaltung bearbeitet?

30. Juli 2026Dokument 19/26563 · WP 19Berlin
Andreas Otto
TypengenehmigungBauordnungBaugenehmigungBauverwaltungBezirksverwaltung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Praxis der sogenannten Typengenehmigung nach §72a der Berliner Bauordnung, einem Verfahren, mit dem wiederholt verwendete Baupläne (Gebäudetypen) genehmigt werden können, ohne dass jedes einzelne Bauvorhaben erneut vollständig geprüft werden muss. Der Fragesteller möchte wissen, wie viele solcher Genehmigungen bisher beantragt, erteilt oder aus anderen Bundesländern anerkannt wurden und wie viele Gebäude auf dieser Grundlage bereits errichtet wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie alle zwölf Berliner Bezirke, die für Baugenehmigungsverfahren zuständig sind, außerdem Bauherren wie Baudienststellen des Landes, landeseigene Unternehmen und private Unternehmen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie viele und welche Typengenehmigungen wurden seit Einführung von §72a bei der Senatsverwaltung beantragt und erteilt? 2) Wie viele Typengenehmigungen aus anderen Bundesländern wurden vorgelegt? 3) Wie viele Anträge stammten von Landesdienststellen, landeseigenen Unternehmen, privaten Unternehmen bzw. Sonstigen? 4) Wie viele und welche Gebäude wurden seit 2023 auf Basis von Typengenehmigungen errichtet? 5) Wie groß ist der Personalaufwand der Senatsverwaltung für die Bearbeitung? 6) Wie beurteilt der Senat die bisherige Praxis?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen antwortet, dass sie keine Statistik zu Anzahl, Art oder Herkunft der Typengenehmigungs-Anträge führt (Fragen 1-3). Zuletzt sei ein Antrag für ein Typenumspannwerk eingereicht worden, der sich noch in Bearbeitung befinde. Zur Frage, wie viele Gebäude seit 2023 auf Basis von Typengenehmigungen errichtet wurden, meldeten die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg Fehlanzeige bzw. dass keine entsprechenden Anträge oder Bauvorhaben vorlägen, da das elektronische Fachverfahren eBG Typengenehmigungen nicht gesondert statistisch erfasse. Der Bezirk Pankow erklärte, eine Auswertung sei wegen mehrerer tausend Baugenehmigungen seit 2023 händisch nicht leistbar. Der Bezirk Treptow-Köpenick wies auf grundsätzliche Unschärfen des eBG-Systems hin, konnte aber ebenfalls keine Fälle seit 2023 feststellen. Der Personalaufwand für die Bearbeitung von Typengenehmigungen wird laut Senat nicht erfasst (Frage 5). Zur Bewertung der bisherigen Praxis (Frage 6) antwortet der Senat, es bestehe Grund zur Annahme, dass sich die Bauwirtschaft nicht oder nur zögerlich auf dieses Genehmigungsverfahren einstelle.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) am 2. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 23. Juli 2026 und wurde von Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (in Vertretung: Slotty) erteilt. Der Senat verfügt nach eigenen Angaben über keine Statistik zu Typengenehmigungs-Anträgen (Fragen 1-3, 5). Für die Frage zu errichteten Gebäuden seit 2023 wurden alle Berliner Bezirke um Stellungnahme gebeten; neun Bezirke (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick) äußerten sich, die übrigen Bezirke werden im Dokument nicht erwähnt. Die Einschätzung zur zögerlichen Anwendung des Verfahrens durch die Bauwirtschaft ist die eigene Bewertung des Senats.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26563, Wahlperiode 19, eingereicht 2. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.