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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Förderrichtlinie für die Sanierung, Umbau, Erweiterung und Ersatzbau von Schulgebäuden in freier Trägerschaft?

27. Juli 2026Dokument 19/26565 · WP 19Berlin
Silke Gebel, Marianne Burkert-Eulitz
Schulgebäudefreie TrägerschaftFörderrichtlinieBaukostenzuschussSchulplätze
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Es geht um eine geplante Förderrichtlinie des Berliner Senats, mit der Schulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulen) einen Baukostenzuschuss für Sanierung, Umbau, Erweiterung und Ersatzbau von Schulgebäuden erhalten sollen. Die Fragesteller wollten wissen, wann diese Richtlinie veröffentlicht wird und wie sich geplante Investitionsvorhaben auf Schularten, Schulstufen und Regionen verteilen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Träger von Schulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulträger) in Berlin sowie Schulregionen mit einem Mangel an Schulplätzen oder bestimmten Schularten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollten wissen: 1) Wann der Senat die Förderrichtlinie veröffentlicht und die Aufhebung der Haushaltssperre beim Hauptausschuss beantragt; 2) wie viele Antragsvorhaben und Schulplätze (gesichert/neu geschaffen, nach Schulart und Schulstufe) bekannt sind; 3) wie hoch die Gesamtinvestitionen der Schulträger und der jeweilige Landesanteil je Schulträger wären; 4) wie sich die Investitionsvorhaben nach Schulart, Schulstufe und Schülerzahl auf die Schulregionen verteilen würden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie antwortet, dass der Senat beabsichtigt, im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel einen Baukostenzuschuss für Schulen in freier Trägerschaft bereitzustellen, und an einer entsprechenden Förderrichtlinie arbeitet. Ursprünglich sollten Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) genutzt werden; nach Entscheidungen auf Bundesebene stehen SVIK-Mittel für Bildungsinfrastruktur jedoch nur noch für Wissenschaft und Kindertagesbetreuung zur Verfügung, sodass der Baukostenzuschuss daraus derzeit nicht finanziert werden kann. Der Senat prüft nun andere Finanzierungsquellen bzw. Umschichtungen im Haushalt. Die Förderrichtlinie liegt derzeit als Entwurf vor und soll je nach Ergebnis dieser Prüfung final abgestimmt und veröffentlicht werden. Konkrete Zahlen zu Antragsvorhaben, Schulplätzen, Investitionssummen oder regionaler Verteilung werden nicht genannt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht. Die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (datiert 20. Juli 2026, unterschrieben in Vertretung von Dr. Torsten Kühne). Die Senatsverwaltung nennt als Grund für die fehlende Finanzierung über das SVIK die Entscheidungen auf Bundesebene, wonach entsprechende Mittel nur für Wissenschaft und Kindertagesbetreuung vorgesehen seien. Die Fragen 2 bis 4 zu konkreten Zahlen (Antragsvorhaben, Schulplätze, Investitionssummen, regionale Verteilung) wurden von der Senatsverwaltung nicht mit Zahlen beantwortet, sondern nur im Zusammenhang mit der allgemeinen Antwort zu Frage 1 behandelt.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26565, Wahlperiode 19, eingereicht 10. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.