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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Hunde in Berliner Tierversuchen

27. Juli 2026Dokument 19/26566 · WP 19Berlin
Stefan Taschner
TierversucheVersuchstierhaltungHundehaltungTierschutzVermittlung von Versuchstieren
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Zentrale Versuchstierhaltung im Tiermedizinischen Zentrum für Resistenzforschung der Freien Universität Berlin (FU) auf dem Campus Düppel sowie die Haltung, Zucht und Vermittlung von Hunden, insbesondere Beagles, die in Berliner Instituten für Tierversuche gehalten werden. Es geht außerdem um sogenannte Überschusstiere und um die Dokumentation von Auslauf und Unterbringung der Hunde.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Freie Universität Berlin, insbesondere das Tiermedizinische Zentrum für Resistenzforschung auf dem Campus Düppel, sowie mehrere nicht namentlich genannte Institute mit Hundehaltungserlaubnis nach § 11 TierSchG, das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) als Aufsichtsbehörde, Versuchstiere (insbesondere Hunde, Hühner und Mäuse) sowie Studierende und Tierpflegende, die mit den Tieren arbeiten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: ob die Zentrale Versuchstierhaltung seit 2024 geschlossen ist und warum; wie viele Tiere 2024 in laufenden, nicht abgeschlossenen Versuchen nicht in die Statistik einflossen; wie viele Tiere welcher Art 2024 als Überschusstiere deklariert wurden; wie viele Hunde welcher Rasse sich in welchen Instituten befinden, insbesondere am Institut für Pharmakologie und Toxikologie, und aus welchem Zuchtbetrieb sie stammen; ob und welche Bedingungen bei der Vermittlung von Hunden gestellt werden und wer dies kontrolliert; ob vermittelte Hunde für studentische Übungen genutzt werden oder wurden; ob Hunde an Tierschutzorganisationen abgegeben wurden; sowie wie Auslauf, Spaziergänge, Boxengröße und Ausstattung der Hundehaltung dokumentiert und ausgestaltet sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Tierhaltung im Erdgeschoss des 2022 eröffneten Gebäudes wegen mangelhafter Wand- und Deckenbeschichtung bis heute nicht nutzbar ist; Daten zu nicht abgeschlossenen Versuchstieren aus 2024 liegen dem Senat nicht vor. Nach Angaben der FU Berlin wurden 2024 insgesamt 648 Überschusstiere gemeldet (207 Hühner, 441 Mäuse). Drei Institute besitzen eine Hundehaltungserlaubnis nach § 11 TierSchG, eines hält aktuell keine Hunde, die anderen beiden halten elf bzw. zwölf Beagle; die Institutsnamen wurden laut FU aus Sicherheitsgründen wegen wiederholter Protestaktionen nicht übermittelt. Die elf Beagle stammen von Marshall BioResources (Lyon, Frankreich), die zwölf von Marshall BioResources (Mézilles, Frankreich; acht Tiere) und MSD Animal Health (Boxmeer, Niederlande; vier Tiere). Laut FU werden Hunde nach Versuchsende an private Halter, auch an Institutsangehörige wie Tierpflegende oder Studierende, vermittelt, nicht aber an Tierschutzorganisationen; eine Kontrolle der privaten Haltung nach Vermittlung findet laut FU nicht statt, die Übergabe werde aber dokumentiert. Nach Vermittlung würden die Tiere laut FU nicht mehr für studentische Übungen genutzt. Zum Auslauf gibt die FU an, dass in einer Tierhaltung ein stallnaher Auslauf bis Mittag sowie ein rund 800 m² großer begrünter Innenhof mindestens eine Stunde täglich zur Verfügung stehe; in einer anderen Tierhaltung könnten Außenausläufe täglich von 10–12 und 16–18 Uhr genutzt werden, zudem beschäftigten sich zwei studentische Hilfskräfte nachmittags mit den Hunden. Das Lageso kontrolliere die Einhaltung der Anforderungen nach § 11 TierSchG durch angekündigte und unangekündigte Begehungen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Dr. Stefan Taschner (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, in Vertretung Ellen Haußdörfer) liegt vor und datiert vom 20. Juli 2026. Der Senat konnte die Fragen nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten und hat dafür Stellungnahmen der FU Berlin und des Lageso eingeholt; mehrere Angaben (z. B. zu Institutsnamen) beruhen ausschließlich auf Angaben der FU Berlin, nicht auf eigener Kenntnis des Senats. Die FU Berlin begründet die Nichtnennung der Institutsnamen mit Sicherheits- und Schutzbelangen wegen wiederholter Protestaktionen gegen Einrichtungen mit Tierversuchen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26566, Wahlperiode 19, eingereicht 2. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.