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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Kontrolle von ASOG-Unterkünften

26. Juli 2026Dokument 19/26569 · WP 19Berlin
Taylan Kurt
Wohnungslosenunterkünfteordnungsbehördliche UnterbringungBetrugsverdachtHeimbegehungBelegungssteuerung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die Kontrolle von Unterkünften für wohnungslose Menschen in Berlin, die im Rahmen des ASOG (ordnungsbehördliche Unterbringung) untergebracht sind. Anlass war eine konkrete Kontrolle in einer Unterkunft in der Bürgerstraße in Neukölln. Es geht um Verdachtsfälle auf betrügerische Abrechnung von Unterbringungsplätzen sowie um die Frage, wie Kontrollen künftig verbessert werden können.

👥 Wer ist betroffen?

Wohnungslose Personen in ordnungsbehördlich zugewiesenen Unterkünften, die Sozialämter und Fachstellen Soziale Wohnhilfe der Berliner Bezirke, die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie gewerbliche und gemeinnützige Betreiber von Unterbringungseinrichtungen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: Was war der Anlass für die Kontrolle der Unterkunft Bürgerstraße in Neukölln? Welchen Verdachtsfällen wurde nachgegangen und welche Mängel wurden festgestellt? Bei wie vielen Unterkünften liegen Verdachtsfälle auf Betrug vor (aufgeschlüsselt nach Bezirk)? Wie ist rechtlich geregelt, wie lange wohnungslose Personen ihre Unterkunft verlassen dürfen? Wie werden Verdachtsfälle begründet? Von welchem finanziellen Umfang betrügerischer Aktivitäten gehen die Sozialämter aus? Welche Maßnahmen sollten zur Verhinderung von Betrug ergriffen werden? Gibt es Austausch zwischen den Sozialämtern, auch zur Identifizierung identischer Anbieter oder Personen? Wie ist der Senat eingebunden? Welche Mitwirkungspflichten haben Betroffene, und sieht der Senat gesetzlichen Konkretisierungsbedarf, etwa durch ein Landesunterbringungsgesetz? Wurde ein Vermerk zur ordnungsbehördlichen Unterbringung verfasst und was beinhaltet er?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Anlass der Kontrolle in der Bürgerstraße waren Informationen über bestehende Auffälligkeiten, die Auswertung dauert noch an. Aus den Bezirken wurden insgesamt zehn Verdachtsfälle auf betrügerische Aktivitäten gemeldet; belastbare Zahlen zum finanziellen Schaden liegen nicht vor. Es gilt eine Karenzregelung: Unangemeldete Abwesenheiten bis zu drei Tagen führen nicht zum Verlust des Unterkunftsplatzes, danach erfolgt automatisiert eine Abmeldung über das Fachverfahren GStU (Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung). Genehmigte Ortsabwesenheiten sind in begründeten Einzelfällen möglich. Als Maßnahmen gegen Betrug nennt der Senat die Einführung des Fachverfahrens GStU, regelmäßige Heimbegehungen, zeitnahe Prüfung von Hinweisen, bezirksübergreifenden Informationsaustausch und Dokumentationspflichten. Zwischen den Sozialämtern findet laut Senat regelmäßiger fachlicher Austausch statt, u.a. zur Prüfung, ob identische Betreiber, Geschäftsführungen oder Personen hinter mehreren Verdachtsfällen stehen; dafür werden Handelsregister und bezirksübergreifende Kenntnisse genutzt. Identitätsprüfungen bei unterschiedlichen Ausweisdokumenten liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Sozialämter, Hinweise auf Urkundendelikte werden an Ermittlungsbehörden weitergegeben. Der Senat plant, Betreiber vertraglich über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU) mit Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen (LQB) zu binden. Zu Mitwirkungspflichten erklärt der Senat, dass wohnungslose Personen nicht sozialrechtlich, sondern ordnungsrechtlich untergebracht werden, Mitwirkungspflichten sich aber aus der Rechtsprechung ergeben (z.B. Pflicht zur persönlichen Vorsprache, Glaubhaftmachung fehlender Alternativen). Der Senat hält eine Konkretisierung in einem eigenen 'Landesunterbringungsgesetz' für sinnvoller als eine Ergänzung des ASOG. Der Senat bestätigt, dass ein Grundsatzvermerk zur ordnungsrechtlichen Unterbringung erarbeitet wurde, der Verfahren der Unterbringung und Kostenabrechnung darstellt, aber laut Senat noch nicht alle Aspekte abschließend behandelt; der Wortlaut wird nicht wiedergegeben.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Taylan Kurt (Bündnis 90/Die Grünen) am 2. Juli 2026 eingereicht, die Antwort des Senats liegt vor (datiert 20. Juli 2026). Der Senat nennt die Zahl von zehn gemeldeten Verdachtsfällen aus den Bezirken, verweist auf das Fachverfahren GStU und auf geplante Verträge mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU). Eine Bezifferung des finanziellen Schadens durch mutmaßlichen Betrug liegt laut Senat nicht vor. Die Einschätzung, dass ein eigenes Landesunterbringungsgesetz sinnvoller wäre als eine Ergänzung des ASOG Berlin, ist eine Bewertung des Senats.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26569, Wahlperiode 19, eingereicht 2. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.