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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Digitale Barrierefreiheit in der Verwaltung mit summ ai: Erfahrungen, Rückmeldungen und weitere Schritte

29. Juli 2026Dokument 19/26570 · WP 19Berlin
Catrin Wahlen
Digitale BarrierefreiheitLeichte SpracheEinfache SpracheKünstliche IntelligenzVerwaltungsmodernisierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft das Tool SUMM AI, das seit dem 23.01.2026 allen Behörden der unmittelbaren Berliner Verwaltung kostenlos für drei Jahre zur Verfügung steht, um Texte KI-gestützt in Einfache und Leichte Sprache zu übersetzen. Die Bereitstellung ist als Maßnahme Nr. 9 im Diversity-Landesprogramm 2.0 verankert, mit dem Ziel, dass die Verwaltung das Tool bis 2028 zum Abbau sprachlicher Barrieren nutzt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Behörden der unmittelbaren Berliner Verwaltung, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Bürgerinnen und Bürger mit Bedarf an Leichter oder Einfacher Sprache, insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erfragt: die monatliche Entwicklung der Nutzungszahlen von SUMM AI seit Einführung; die Anzahl bzw. den Anteil der in Leichter und Einfacher Sprache verfügbaren Seiten und den Zeitplan für deren vollständige Übersetzung; welche weiteren Instrumente zur Evaluation genutzt werden; welche Erfahrungen den einzelnen Senatsverwaltungen zur Einführung und Nutzung vorliegen; welche Rückmeldungen zu mit SUMM AI erstellten Angeboten eingegangen sind (nach Personengruppen, Erhebungsweise und Verarbeitung); sowie welche weiteren Schritte und welchen Zeitplan der Senat zur digitalen Barrierefreiheit plant.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Zum Stichtag 10.07.2026 haben sich 196 Nutzerinnen und Nutzer einen SUMM-AI-Zugang eingerichtet (Januar 8, Februar 67, März 40, April 35, Mai 19, Juni 23, Juli 4). Angaben zur Anzahl übersetzter Seiten liegen dem Senat nicht vor; ein Ziel der Komplettübersetzung aller Seiten bestand nie, es besteht auch keine gesetzliche Pflicht dazu, wobei § 15 Absatz 3 LGBG öffentliche Stellen zur vermehrten Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache anhält. Zur Evaluation sollen laut Maßnahme Nr. 9 Fachleute, Selbstvertretungen (u.a. Menschen mit Lernschwierigkeiten) und Pilotverwaltungen einbezogen werden, mit einem Instrumentenmix aus qualitativen/quantitativen Fragebögen, Experteninterviews und Auswertung messbarer Kenngrößen; die Evaluation soll nach derzeitigem Stand bis Ende des ersten Quartals 2027 abgeschlossen sein. Zu Erfahrungen der Senatsverwaltungen (Frage 4) und zu Rückmeldungen zu SUMM-AI-Angeboten (Frage 5) liegen dem Senat aktuell keine Informationen vor; diese werden erst im Rahmen der Evaluation erhoben. Als weitere Schritte nennt die Regierung die Entwicklung eines Leitfadens für die Anwendung von SUMM AI sowie Sensibilisierungs- und Werbemaßnahmen der Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit, um die Nutzungszahlen weiter zu steigern.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Catrin Wahlen (Bündnis 90/Die Grüne) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor (datiert 22. Juli 2026, beantwortet im Namen des Senats von Berlin, unterzeichnet durch Florian Graf, Chef der Senatskanzlei). Die Regierung verweist auf Maßnahme Nr. 9 des Diversity-Landesprogramms 2.0 und auf § 15 Absatz 3 des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG). Die Umsetzung erfolgt gemeinsam durch die Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit (RBm-SKzl) und das Referat Diversity und Antidiskriminierungsrecht (SenASGIVA). Zu den Fragen 2, 4 und 5 erklärt die Regierung, dass ihr die erfragten Informationen aktuell nicht vorliegen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26570, Wahlperiode 19, eingereicht 2. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.