📄 Praxisförderung in Hohenschönhausen sichern
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Förderung von Arztpraxen im Berliner Ortsteil Hohenschönhausen und den möglichen Folgen einer angekündigten Einstellung dieser Förderung ab 2027 für die ärztliche Versorgung vor Ort.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten im Ortsteil Hohenschönhausen, zudem die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1) Wie viele Arztpraxen wurden 2025 in Hohenschönhausen im Rahmen bisheriger Förderprogramme der KV Berlin gefördert? 2) Wie viele Förderanträge wurden 2025 für Hohenschönhausen gestellt, bewilligt bzw. abgelehnt? 3) Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die angekündigte Einstellung der Praxisförderung auf die haus- und fachärztliche Versorgung in Hohenschönhausen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Stellungnahme der KV Berlin, die der Senat wiedergibt, wurden 2025 zwei Praxen im Ortsteil Hohenschönhausen gefördert. Von vier gestellten Anträgen wurden zwei bewilligt, einer abgelehnt und einer blieb wegen fehlender Unterlagen unbearbeitet. Zu den Auswirkungen des von der Vertreterversammlung der KV Berlin beschlossenen Wegfalls der Praxisförderung ab 2027 erklärt der Senat, ihm lägen keine verlässlichen Daten vor, in welchem Umfang Niederlassungsentscheidungen von der Praxisförderung abhängen, weshalb keine belastbare Aussage zu den Versorgungsfolgen möglich sei. Der Senat verweist darauf, dass in Berlin derzeit in keinem Planungsbereich und für keine Arztgruppe eine drohende oder bestehende Unterversorgung bestehe, und nennt die laut Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA zumutbaren Anfahrtszeiten (bis 20 PKW-Minuten hausärztlich, bis 30 PKW-Minuten kinder- und jugendärztlich, bis 40 PKW-Minuten augen- und frauenärztlich) sowie die laut Anlage 28 zum BMV-Ä zumutbaren Fahrzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (plus 30 bzw. 60 Minuten). Zudem verweist der Senat auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach Wege bis 25 km zu Ärzten in der Regel zumutbar seien (BSG, Urteil vom 23. Juni 2010, Az. B 6 KA 22/09 R).
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den CDU-Abgeordneten Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold am 1. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 17. Juli 2026, unterzeichnet von Ellen Haußdörfer (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege). Die Zahlenangaben zu Förderpraxen und Anträgen stammen nicht vom Senat selbst, sondern von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, deren Stellungnahme der Senat zitiert. Der Senat erklärt ausdrücklich, dass ihm keine eigenen Daten zu den gefragten Punkten 1 und 2 sowie keine verlässlichen Daten zur Abhängigkeit von Niederlassungsentscheidungen von der Praxisförderung (Punkt 3) vorliegen.