📄 Durchgangsverkehr in der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße endlich wirksam unterbinden
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße in Berlin-Falkenberg, die laut dem fragestellenden Abgeordneten seit Jahren stark durch unerlaubten Durchgangsverkehr zwischen Hohenschönhausen/Falkenberg und der brandenburgischen Gemeinde Ahrensfelde belastet sei. Obwohl es sich um eine ausgewiesene Anliegerstraße handle, werde sie laut dem Abgeordneten täglich als Abkürzung genutzt, mit Dauerstau, Unfällen und Gefährdung von Anwohnerinnen und Anwohnern als Folge. Bereits installierte Poller im Gehwegbereich hätten laut Abgeordnetem keine spürbare Entlastung gebracht.
👥 Wer ist betroffen?
Anwohnerinnen und Anwohner der Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Straße in Berlin-Falkenberg (Bezirk Lichtenberg), Pendler zwischen Berlin und der Gemeinde Ahrensfelde in Brandenburg, das Bezirksamt Lichtenberg sowie die Polizei Berlin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete fragt unter anderem: Warum konnte der Durchgangsverkehr bislang nicht wirksam unterbunden werden? Wie bewertet der Senat die Gefahrenlage? Welche messbaren Effekte hatten bisherige Maßnahmen? Welche kurzfristigen Maßnahmen sind geplant? Welche Gründe sprechen gegen versenkbare Poller? Warum wird die „Anlieger frei“-Regelung nicht wirksam kontrolliert? Unter welchen Voraussetzungen wäre eine Kennzeichenerfassung rechtlich zulässig, welche datenschutzrechtlichen Hürden bestehen, und sieht der Senat die Voraussetzungen dafür als erfüllt an? Gibt es in Berlin vergleichbare Pilotprojekte? Ist die Straße als Pilotstandort für innovative Verkehrssteuerung denkbar? Bis wann ist mit einer Verbesserung zu rechnen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, die Straße gehöre nicht zum übergeordneten Straßennetz und falle in die alleinige Zuständigkeit des Bezirksamts Lichtenberg, das bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung („Anlieger frei“, VZ 260 StVO) erlassen habe. Die Örtlichkeit sei kein bekannter Unfallschwerpunkt. Zu konkreten Effekten bisheriger Maßnahmen lägen keine Daten vor. Das Bezirksamt plane je nach Haushaltsmitteln eine Verkehrsuntersuchung. Gegen zusätzliche feste oder versenkbare Poller sprächen laut Senat erhebliche Vorbehalte der Nachbargemeinde Ahrensfelde und ihrer Bewohner; es sei bereits der Petitionsausschuss eingeschaltet und von der Gemeinde Klage erhoben worden. Die Polizei Berlin kontrolliere die StVO-Einhaltung nach verfügbaren Ressourcen und verfolge festgestellte Ordnungswidrigkeiten. Eine Kennzeichenerfassung des fließenden Verkehrs sei nach Auffassung des Senats weder bundes- noch landesrechtlich gesetzlich gedeckt; der seit 1. Juli 2026 geltende § 63g StVG erlaube nur eine Datenverarbeitung zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Der Senat sieht die Voraussetzungen für den Einsatz solcher Technik daher als nicht erfüllt an. In den Jahren 2022 und 2023 seien im Rahmen eines Forschungsprojekts mit Kamera-Fahrzeugen der Firma DCX Kennzeichenteile erfasst und sofort anonymisiert worden, ausschließlich zu analytischen Zwecken bei Suchverkehren, nicht zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion (Abgeordneter Danny Freymark) eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor (datiert 20.07.2026, unterzeichnet in Vertretung durch Arne Herz, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt). Der Senat verweist auf § 63g StVG (in Kraft seit 1. Juli 2026) als derzeit nicht einschlägige Rechtsgrundlage für Kennzeichenerfassung des fließenden Verkehrs. Laut Senat ist bereits der Petitionsausschuss mit dem Thema befasst worden und die Gemeinde Ahrensfelde hat Klage erhoben. Zu konkreten Effekten bisheriger verkehrsrechtlicher Maßnahmen liegen dem Senat nach eigener Angabe keine Daten vor.