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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Auslegung des Begriffs „selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaft“ nach § 5 WTG

29. Juli 2026Dokument 19/26574 · WP 19Berlin
Christian Zander
selbstverantwortete Pflege-WohngemeinschaftWohnteilhabegesetzPflege
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Zander thematisiert die Definition und Erwartungen an selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaften gemäß § 5 des Wohnteilhabegesetzes. Der Senat wird um Klarstellungen und Informationen zu bestehenden Pflege-Wohngemeinschaften in Berlin gebeten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Pflegebedürftige, Angehörige, gesetzliche Betreuer sowie Einrichtungen der Pflege in Berlin.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Auslegung des Begriffs „selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaft“ aufgeworfen, insbesondere zu den Erwartungen des Senats und der Anzahl der bestehenden Einrichtungen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat betont, dass selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaften keine strukturelle Abhängigkeit von Leistungsanbietern aufweisen dürfen. Aktuell sind 30 selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaften in Berlin bekannt, von denen zwei offiziell anerkannt sind.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26574, Wahlperiode 19, eingereicht 3. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.