📄 Auslegung des Begriffs „selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaft“ nach § 5 WTG
📋 Worum geht es?
Die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Zander thematisiert die Definition und Erwartungen an selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaften gemäß § 5 des Wohnteilhabegesetzes. Der Senat wird um Klarstellungen und Informationen zu bestehenden Pflege-Wohngemeinschaften in Berlin gebeten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Pflegebedürftige, Angehörige, gesetzliche Betreuer sowie Einrichtungen der Pflege in Berlin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Auslegung des Begriffs „selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaft“ aufgeworfen, insbesondere zu den Erwartungen des Senats und der Anzahl der bestehenden Einrichtungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat betont, dass selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaften keine strukturelle Abhängigkeit von Leistungsanbietern aufweisen dürfen. Aktuell sind 30 selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaften in Berlin bekannt, von denen zwei offiziell anerkannt sind.