📄 Wird sich das Land Berlin am Schulobst- und -gemüseprogramm beteiligen?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die mögliche Ausweitung der Berliner Beteiligung am EU-Schulprogramm auf die Komponenten Obst und Gemüse. Es geht darum, ob und wann Berlin Schülerinnen und Schülern kostenloses Obst und Gemüse im Rahmen dieses EU-Programms anbieten wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Berliner Schulen und Schülerinnen und Schüler sowie die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und das Land Brandenburg als gemeinsame Förderregion.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt, ob Berlin weiterhin eine Teilnahme an den Komponenten Obst und Gemüse des EU-Schulprogramms anstrebt, welche Fortschritte es dabei gibt, ob die Ausweitung bis Ende der Legislaturperiode abgeschlossen sein wird, welche Gespräche mit Brandenburg stattfanden, ob eine Fortführung ohne Brandenburg erwogen wird, ob bereits ein Förderantrag bei der EU vorliegt, inwieweit die zuständigen Senatsverwaltungen und Schulvertreter in die Planungen eingebunden sind, und wie viele Schulen in den letzten 5 Jahren eine Teilnahme wünschten und abgelehnt wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass er an der Absicht festhält, die Berliner Beteiligung am EU-Schulprogramm auf Obst und Gemüse auszuweiten, die konkrete Umsetzung aber von Abstimmungen mit Brandenburg und von bundes- und europarechtlichen Rahmenbedingungen ab 2028 abhängt. Eine Umsetzung bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode im Herbst 2026 wird laut Senat nicht erwartet. Es habe Gespräche auf Arbeits- und politischer Ebene mit Brandenburg gegeben, jedoch bislang keine Einigung über gemeinsame Strukturen oder eine koordinierte Antragstellung. Ein Förderantrag bei der EU liegt laut Senat noch nicht vor. Der Senat setzt weiterhin auf eine gemeinsame Umsetzung mit Brandenburg. Zur Frage, wie viele Schulen in den letzten 5 Jahren eine Absage erhalten haben, antwortet der Senat 'Fehlanzeige', das heißt es gab keine solchen Fälle.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Daniela Billig (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht. Eine Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, unterschrieben von Susanne Hoffmann, liegt vor (datiert 17. Juli 2026). Der Senat nennt als Zeithorizont die neuen EU-Rahmenbedingungen ab 2028 und erklärt, eine Umsetzung bis Herbst 2026 sei nicht zu erwarten. Zur Zahl abgelehnter Schulanträge in den letzten 5 Jahren gibt der Senat 'Fehlanzeige' an.