Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Umgang der Senatsbildungsverwaltung mit Veröffentlichungen von Personalräten

27. Juli 2026Dokument 19/26580 · WP 19Berlin
Franziska Brychcy, Hendrikje Klein, Damiano Valgolio
PersonalräteNeutralitätsgebotPersonalvertretungsrechtDemokratiebildungRechtsextremismus
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller wollen wissen, ob die Senatsbildungsverwaltung seit dem 01.01.2025 Personalräte an allgemeinbildenden Schulen aufgefordert hat, Veröffentlichungen zu entfernen, zurückzuziehen oder zu ändern, und auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht. Hintergrund ist die Frage, wie weit das personalvertretungsrechtliche Neutralitätsgebot reicht, wenn sich Personalräte zu Themen wie Demokratiebildung, Rechtsextremismus, Rassismus oder Antisemitismus äußern.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Personalräte der allgemeinbildenden Schulen in Berlin, insbesondere der Personalrat in Charlottenburg-Wilmersdorf, sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: Wurden Personalräte zur Entfernung von Veröffentlichungen aufgefordert und in wie vielen Fällen, mit welcher Begründung und durch welche Stelle? Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? Welche Maßstäbe legt die Verwaltung beim Neutralitätsgebot an? Wie bewertet der Senat Personalrats-Veröffentlichungen zu Demokratiebildung und Rechtsextremismus? Gab es Beschwerden von Parteien oder Fraktionen über solche Veröffentlichungen, und wenn ja, wie viele und mit welchen Folgemaßnahmen? Welche Handlungssicherheit gibt die Verwaltung Schulen und Personalräten, die sich gegen demokratiefeindliche Positionen positionieren?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass seit dem 01.01.2025 in einem Fall die Dienststellenleiterin der Außenstelle Charlottenburg-Wilmersdorf am 24. Juni 2026 schriftlich mit Verweis auf das Neutralitätsgebot die Entfernung einer Veröffentlichung des örtlichen Personalrats aus sämtlichen Präsenzen veranlasst hat. Rechtsgrundlage sei die Bindung des Senats an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG); bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften wirke die Verwaltung auf Änderung hin. Als Maßstab verweist der Senat auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.05.1970 (Az. 2 BvR 664/65), wonach Personalräte Neutralität wahren müssen. Allgemeinpolitische Stellungnahmen seien laut Senat grundsätzlich zulässig, jedoch habe die Personalvertretung nach § 71 Abs. 2 Satz 2 PersVG Berlin jede parteipolitische Betätigung zu unterlassen. Das Berliner Schulgesetz finde auf das Handeln der Personalräte keine Anwendung. Der Senat bestätigt eine Beschwerde eines die AfD vertretenden Rechtsanwalts im selben Fall, nach deren rechtlicher Prüfung die Entfernung der Veröffentlichung veranlasst wurde. Zur Unterstützung von Schulen gegen demokratiefeindliche Positionen nennt der Senat Präventionsmaßnahmen (Unterricht, Handreichungen, Fortbildungen am BLiQ, Ausbildungsbausteine, Angebote der Landeszentrale für politische Bildung) und Interventionsmaßnahmen (§ 1 SchulG, Art. 33 Abs. 4 GG, §§ 60, 64 BBG, §§ 33, 38 BeamtStG, Beutelsbacher Konsens, AV Gewalt, Notfälle und Krisen vom 29.05.2024, schulische Krisenteams nach § 74a SchulG).

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Franziska Brychcy, Hendrikje Klein und Damiano Valgolio (Die Linke). Die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (unterzeichnet von Dr. Torsten Kühne, in Vertretung). Der Senat nennt konkret einen Fall der Entfernung einer Personalrats-Veröffentlichung am 24. Juni 2026 in Charlottenburg-Wilmersdorf sowie eine Beschwerde eines von der AfD beauftragten Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit. Als Rechtsgrundlagen verweist der Senat auf Art. 20 Abs. 3 GG, § 71 Abs. 2 Satz 2 PersVG Berlin, einen BVerfG-Beschluss vom 26.05.1970 (Az. 2 BvR 664/65), §§ 60 und 64 BBG, §§ 33 und 38 BeamtStG, § 1 und § 74a SchulG sowie die AV Gewalt, Notfälle und Krisen vom 29.05.2024.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26580, Wahlperiode 19, eingereicht 6. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.