📄 Leistungsanspruch bei geschlechtsangleichenden Behandlungen II
📋 Worum geht es?
Die Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (Die Linke) befasst sich mit dem Leistungsanspruch für geschlechtsangleichende beziehungsweise geschlechtsbestätigende Behandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Mittelpunkt steht die Haltung des Berliner Senats zu einer möglichen bundesgesetzlichen Regelung im SGB V sowie die aktuelle Versorgungslage für Menschen mit Geschlechtsinkongruenz oder Geschlechtsdysphorie in Berlin.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit Geschlechtsinkongruenz oder Geschlechtsdysphorie beziehungsweise Transsexualismus in Berlin, die gesetzlichen Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung Berlin, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das Bundesgesundheitsministerium sowie vom Senat geförderte psychosoziale Beratungsstellen für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre (TIN) Personen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller will unter anderem wissen: Warum der Senat entgegen einer früheren Antwort keine konkrete Forderung an den Bund zur gesetzlichen Regelung richtet; wie sich der scheinbare Widerspruch zwischen früheren Senatsantworten erklärt; wann und von wem eine Positionsänderung entschieden wurde; welche fachlichen oder fiskalischen Erwägungen zugrunde lagen; welche Folgen der Senat für die Versorgung erwartet; welche Konsequenzen das vom Bundesgesundheitsministerium angestoßene Beratungsverfahren beim G-BA hat; ob und wie der Senat dieses Verfahren begleitet; welche Maßnahmen der Senat bis zum Abschluss der G-BA-Beratungen plant; wie der Senat die aktuelle Versorgungslage bewertet; wie viele Anträge auf geschlechtsangleichende Behandlungen seit März 2025 abgelehnt oder zurückgestellt wurden; und ob dem Senat Beschwerden zu solchen Ablehnungen bekannt sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, er habe entgegen der Fragestellung keine konkrete Forderung an den Bund angekündigt, sondern lediglich das Abwarten einer neuen Bundesregierung erklärt. Eine eigene Prognose zur Versorgungslage habe der Senat nicht, da ihm dafür keine ausreichenden Fakten vorlägen. Bundesgesundheitsministerin Warken habe den G-BA mit Schreiben vom 28. Januar 2026 um ein Beratungsverfahren gebeten, das laut Senat bis Ende Januar 2027 abgeschlossen sein soll; bis dahin gelte laut Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands vom 3. Februar 2026 die bisherige Praxis gemäß der BSG-Rechtsprechung vom 19.10.2023. Der Senat stehe aktuell nicht im Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium oder dem G-BA zu diesem Thema. Die KV Berlin teilte mit, im 4. Quartal 2025 seien in 1.371 Praxen (21% aller Praxen) 9.181 Behandlungsfälle mit der Diagnose Transsexualismus (F64.0) behandelt worden. Vom Senat geförderte TIN-Beratungsstellen bewerten die Versorgungslage als unzureichend, im Bundesvergleich aber noch gut, und berichten von zunehmenden medizinischen Versorgungslücken, etwa bei der Hormonersatztherapie. Die AOK Nordost nannte für 2025 insgesamt 206 Anträge mit 57 Ablehnungen, mit Gründen wie unvollständigen Unterlagen, fehlender Indikation oder Anträgen für Leistungen außerhalb des Leistungsrahmens. Die BIG direkt gesund verzeichnete einen bewilligten und einen abgelehnten Antrag, die Knappschaft keine Anträge; Verband der Ersatzkassen, BKK LV und SVLFG stellten zunächst keine Daten zur Verfügung, der Verband der Ersatzkassen erklärte später, eine eindeutige Auswertung sei mit vorliegenden Datenbeständen nicht belastbar möglich. Dem Senat selbst sind seit März 2025 keine Beschwerden zu Ablehnungen bekannt geworden; auch der Patientenbeauftragten lägen keine vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Klaus Lederer (Die Linke) am 6. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 20. Juli 2026. Der Senat verweist auf frühere Schriftliche Anfragen 19/21790 und 19/26326. Genannt werden Schreiben der Bundesgesundheitsministerin Warken vom 28. und 30. Januar 2026, ein Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands vom 3. Februar 2026 sowie das BSG-Urteil vom 19.10.2023 (B 1 KR 16/22 R). Als Zahlen nennt die KV Berlin 1.371 Praxen und 9.181 Behandlungsfälle im 4. Quartal 2025; die AOK Nordost nennt 206 Anträge und 57 Ablehnungen für 2025. Die Bewertung der Versorgungslage als unzureichend stammt von den vom Senat geförderten TIN-Beratungsstellen, nicht vom Senat selbst.