📄 Einhaltung der Vorschriften für Leih-E-Scooter in Berlin – Kontrolle, Ahndung von Verstößen und Verantwortung der Anbieter
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Einhaltung der Vorschriften für Leih-E-Scooter in Berlin, insbesondere wie Verstöße kontrolliert und geahndet werden und welche Verantwortung die Anbieter tragen. Dabei geht es um die Zahl der Anbieter, zulässige Fahrzeughöchstzahlen, die Einhaltung von Verordnungen wie der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie um Kontroll- und Verstoßzahlen von Polizei und Ordnungsämtern seit 2019.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die fünf im Land Berlin tätigen Miet-E-Scooter-Anbieter, die Polizei Berlin, die Berliner Ordnungsämter aller zwölf Bezirke sowie Nutzende und andere Verkehrsteilnehmende, insbesondere zu Fuß Gehende.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: wie viele Unternehmen Leih-E-Scooter anbieten und welche eine Sondernutzungserlaubnis besitzen; welche Fahrzeughöchstzahlen je Anbieter gelten und wie diese festgelegt wurden; wie der Senat die Einhaltung der Vorschriften insgesamt und anbieterbezogen bewertet; welche Verstöße besonders häufig auftreten; welche strukturellen Probleme beim Fahren und Abstellen bestehen; wie viele Kontrollen und Verstöße seit 2019 jährlich von Polizei und Ordnungsämtern erfasst wurden; und wie sich die Verstöße auf einzelne Tatbestände (z. B. Gehwegbefahren, Fahren zu zweit, Rotlichtverstöße, Alkohol- oder Drogeneinfluss) verteilen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass fünf Unternehmen Miet-E-Scooter anbieten und über die nötige Sondernutzungserlaubnis verfügen; seit dem 01.01.2024 sind in der Innenstadt 19.000 Elektrokleinstfahrzeuge zugelassen, verteilt auf vier dort tätige Unternehmen. Eine anbieterbezogene Bewertung der Vorschrifteneinhaltung wird nicht vorgenommen; der Senat sieht keinen bewussten Verstoß der Anbieter gegen eKFV, StVO oder weitere Vorschriften und hat dazu keine anbieterbezogenen Erkenntnisse. Zur Kontroll- und Verstoßstatistik melden die meisten Bezirksämter, dass keine gesonderte Statistik zu E-Scootern geführt wird; einzelne Bezirke nennen Zahlen, etwa Friedrichshain-Kreuzberg mit Ahndungen von 144 (2022) bis 67 (bis 05/2026), Reinickendorf mit Verstößen von 45 (2023) bis 16 (2026) und Lichtenberg mit 64 Verstößen (2025). Die Polizei legt detaillierte Jahreszahlen zu einzelnen Tatbeständen vom 15. Juni 2019 bis 31. Mai 2026 vor, u. a. 627 Gehwegverstöße (2022), 1.501 Fälle von Fahren zu zweit (2022), 1.012 Rotlichtverstöße (2025) sowie 348 Verstöße mit berauschenden Mitteln (2025). Die Sharing-Strategie 2035 sieht rund 3.000 bauliche Mobilitätsstandorte und zunehmend „hub-only“-Parkregelungen für Miet-E-Scooter vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Kristian Ronneburg (Die Linke) am 6. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 22. Juli 2026. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) trat laut Senat am 15. Juni 2019 in Kraft. Der Senat gibt an, dass die Anzahl polizeilicher Einsätze ausschließlich zu eKF-Kontrollen im automatisierten Verfahren nicht recherchierbar ist; Daten zu Fahrzeughöchstzahlen je Anbieter werden mit Verweis auf den Schutz betrieblicher Informationen nicht offengelegt. Die Bezirksämter geben überwiegend an, keine gesonderte Statistik zu E-Scooter-Kontrollen zu führen; detaillierte Zahlen zu Verstoßarten (Frage 11) stammen aus einer internen Datenerhebung der Polizei (Dir E/V, Abt. V, VSD 3), Stand 9. Juli 2026.