📄 Wofür geben die Träger anteilig ihre Zuwendungen aus?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Finanzierung von Trägern im Handlungsfeld HIV/AIDS, sexuell übertragbare Infektionen und Hepatitiden im Rahmen des Integrierten Gesundheitsprogramms (IGP) Berlin. Es geht um den Anteil der Eigenmittel, administrative Personalkosten, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Mietkosten der einzelnen geförderten Projekte im Förderjahr 2025.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die im IGP geförderten Träger, darunter Berliner Aids-Hilfe e.V., Fixpunkt e.V., HYDRA e.V., Schwulenberatung Berlin gGmbH, MANN-O-METER e.V., Notdienst für Suchtmittelgefährdete und -abhängige Berlin e.V., HILFE-FÜR-JUNGS e.V., VIA Regionalverband Berlin/Brandenburg e.V., ZIK - zuhause im Kiez gGmbH/LA VIDA gGmbH und Felix Pflegeteam gGmbH.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie hoch ist der jeweilige Eigenanteil der Träger an der Zuwendung (in Prozent und Euro)? 2) Wie hoch sind die administrativen Personalkosten der Träger (in Prozent und Euro)? 3) Welche Stellenbeschreibungen und Eingruppierungen gibt es im Bereich administrativer Personalkosten je Träger? 4) Wie hoch sind die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, getrennt nach Personal- und Sachkosten? 5) Wie hoch sind die Mietkosten der Träger?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung legt für das Förderjahr 2025 detaillierte Tabellen vor: Die Eigenmittel-Anteile der Projekte reichen von 0,03% (Fixpunkt e.V.) bis 6,42% (HILFE-FÜR-JUNGS e.V.) des Projektvolumens. Die administrativen Personalkosten liegen zwischen 0% (Notdienst für Suchtmittelgefährdete, Felix Pflegeteam) und 27,00% (ZIK/LA VIDA, mit Hinweis auf zusätzliche Aufgaben als Koordinierungsstelle des Fast-Track City Netzwerkes). Die Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit variieren zwischen 0% und 19,45% (ebenfalls ZIK/LA VIDA). Die Mietkosten liegen zwischen 0% (Felix Pflegeteam) und 15,04% (Berliner Aids-Hilfe e.V.). Die Frage nach einzelnen Stellenbeschreibungen und Eingruppierungen je Träger wurde unter Verweis auf den Datenschutz und das Risiko von Rückschlüssen auf identifizierbare Beschäftigte nicht beantwortet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Christian Zander (CDU) am 6. Juli 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege erfolgte am 22. Juli 2026, in Vertretung unterzeichnet von Ellen Haußdörfer. Die Daten basieren auf den verbindlichen Finanzierungs- und Stellenplänen der IGP-Projekte für das abgeschlossene Förderjahr 2025. Die Antwort zu Frage 2 (Stellenbeschreibungen) wurde unter Verweis auf datenschutzrechtliche Vorgaben und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verweigert, da eine Anonymisierung Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte nicht ausschließen könne.