📄 Nachfolgeregelung zum Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die geplante Nachfolgeregelung des Bundes für den Fonds Sexueller Missbrauch (FSM), der Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs finanzielle Hilfen gewährt. Die Fragestellerin möchte wissen, wie weit die Planungen des Bundes fortgeschritten sind und wie Berlin Betroffene in der Zwischenzeit unterstützt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs in Berlin, die bereits Leistungen aus dem FSM beantragt oder erhalten haben, sowie Berliner Beratungsstellen und Fachberatungsstellen Kinderschutz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt: 1) Welche Informationen liegen dem Senat zum Stand der angekündigten Nachfolgeregelung vor? 2) Wann soll diese voraussichtlich in Kraft treten bzw. Anträge ermöglichen? 3) Wie wird mit Personen verfahren, die bereits Leistungen beantragt oder erhalten haben? 4) Wie soll die Nachfolgeregelung konkret ausgestaltet sein? 5) Wie informiert der Senat Betroffene über den Stand und welche Beratungsangebote bestehen bis zum Inkrafttreten? 6) Hat sich der Senat beim Bund oder in Fachministerkonferenzen für eine zügige Anschlussregelung und Rechtssicherheit eingesetzt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass sich das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) für den Erhalt des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) einsetzt und ein vom Haushaltsausschuss des Bundestages angefordertes Konzept zur Weiterführung derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Berlin hat im Doppelhaushalt 2026/2027 vorsorglich 195.000 € (Epl. 10, 1045, 67101, TA 3) für das EHS eingestellt. Zu Zeitpunkt des Inkrafttretens und zur konkreten Ausgestaltung lägen dem Senat noch keine Kenntnisse vor. Bereits eingereichte Änderungs- und Ergänzungsanträge würden weiterbearbeitet und bewilligte Leistungen weiter erstattet; neue Anträge nehme die Geschäftsstelle derzeit nicht an. Der Senat habe die Vereinbarung mit dem Bund über die Zusammenarbeit im EHS bis zum 31.12.2027 verlängert und informiere Antragstellende fortlaufend per Brief oder persönlichen Gesprächen sowie künftig über die Senats-Website, Presseinformationen und Beratungsstellen. Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) habe sich wegen des angekündigten BMBFSFJ-Konzepts noch nicht zu einem Beschluss verständigt; Berlin unterstütze eine Weiterführung des FSM im Rahmen des EHS.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der SPD-Abgeordneten Mirjam Golm eingereicht und liegt mit Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 17.07.2026 vor. Der Senat nennt konkret Mittel von 195.000 € im Doppelhaushalt 2026/2027 (Epl. 10, 1045, 67101, TA 3) sowie eine bis zum 31.12.2027 verlängerte Vereinbarung mit dem Bund zur Zusammenarbeit im EHS. Zu Zeitpunkt und Ausgestaltung der Nachfolgeregelung sowie zum Ergebnis der JFMK-Beratungen macht der Senat ausdrücklich keine Angaben, da ihm hierzu keine Kenntnisse vorliegen bzw. noch kein Beschluss gefasst wurde.