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BerlinSchriftliche AnfrageSPD

📄 Unterhaltsvorschuss in Berlin – Verwaltungsaufwand, Rückgriff und Möglichkeiten einer effizienteren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

26. Juli 2026Dokument 19/26590 · WP 19Berlin
Mirjam Golm
UnterhaltsvorschussRückgriffUnterhaltspflichtAlleinerziehendeVerwaltungsdigitalisierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Unterhaltsvorschuss in Berlin: Wie viele Kinder Leistungen erhalten, wie hoch die Ausgaben sind und wie erfolgreich das Land Geld von unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückholt. Außerdem geht es um den Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung und um Möglichkeiten, die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen effizienter zu gestalten, unter anderem durch Digitalisierung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kinder und Jugendliche, die Unterhaltsvorschuss beziehen, Alleinerziehende, unterhaltspflichtige Elternteile, die Jugendämter der zwölf Berliner Bezirke sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erkundigt sich unter anderem nach der Zahl der leistungsbeziehenden Kinder und den Ausgaben der letzten fünf Jahre nach Jahren und Bezirken, den Rückholquoten, den Ursachen gescheiterter Rückgriffe, dem Personal- und Verwaltungsaufwand, bisherigen und möglichen weiteren Digitalisierungsschritten, internationalen Modellen der staatlichen Unterhaltseinziehung (etwa aus Schweden oder den USA), Reformbedarf im Unterhaltsvorschussrecht sowie den Auswirkungen einer effektiveren Durchsetzung auf Haushalte und Alleinerziehende.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Zahl der leistungsbeziehenden Kinder sank von 49.152 (2021) auf 47.344 (2025), die Ausgaben stiegen im selben Zeitraum von rund 146,6 Mio. auf 182,1 Mio. Euro (60% Land, 40% Bund). Die berlinweite Rückholquote lag zwischen 13,43% (2021) und 15,78% (2023), 2025 bei 14,88%, mit großen Unterschieden zwischen den Bezirken (z.B. Treptow-Köpenick 21,37% vs. Spandau 12,00% in 2025). Von 9.465 im Jahr 2025 eingestellten Fällen blieben in 4.258 Fällen Unterhaltsansprüche ganz oder teilweise unrealisiert, hauptsächlich wegen erfolgloser Vollstreckung (1.444 Fälle), fehlender Leistungsfähigkeit des Elternteils (1.672 Fälle) und unbekanntem Aufenthalt (284 Fälle). Zum 31.12.2025 waren von 284,12 finanzierten Vollzeitstellen 253,86 besetzt; der Senat hält die finanzierten Stellen für ausreichend. Als Digitalisierungsmaßnahmen nennt der Senat die Online-Antragstellung, digitales Hochladen von Nachweisen, automatisiertes Workflow- und Fristenmanagement sowie Verbesserungen der Fachsoftware. Als weitere Schritte werden die Anbindung an das National-Once-Only-Technical-System (NOOTS), die Einführung einer E-Akte (seit 1.7.2026 Pilotbetrieb im Bezirk Mitte) und perspektivisch KI-gestützte Antragsprüfung genannt. Zu internationalen Modellen (Schweden, USA) liegen dem Senat keine spezifischen Erkenntnisse vor. Die Antwort zu den Fragen 10 und 11 zu Reformbedarf und Bundesratsinitiativen ist im vorliegenden Dokumentauszug nicht enthalten.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten Mirjam Golm (SPD) am 2. Juli 2026, die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor und datiert vom 16. Juli 2026. Die Angaben beruhen laut Senat auf einer Abfrage bei den Berliner Jugendämtern sowie auf dem IT-Fachverfahren der Berliner Jugendhilfe (Modul III – UVG); für 2021 und 2024 weist die Datenquelle kleine Differenzbeträge (14 Euro bzw. 300 Euro) aufgrund noch nicht abgeschlossener Buchungsvorgänge aus. Zu laufenden Fällen werden laut Senat keine entsprechenden statistischen Daten erhoben.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26590, Wahlperiode 19, eingereicht 2. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.