📄 Digitalisierung der professionellen Pflege in Berlin – Umsetzungsstand und Handlungsbedarf vor dem Hintergrund des Referentenentwurfs für ein Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDiG)
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Stand der Digitalisierung in der professionellen Pflege in Berlin, unter anderem mit Blick auf den Referentenentwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDiG). Im Mittelpunkt stehen die Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI), der Ausstattungsgrad mit digitalen Anwendungen sowie Fördermaßnahmen und Hemmnisse der Digitalisierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Berliner Pflegeeinrichtungen (ambulant, stationär, Kurzzeit- und Tagespflege), Pflegebedürftige, Pflegekräfte sowie weitere Akteure des Gesundheitswesens wie Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erkundigt sich u. a. nach dem Digitalisierungsgrad der professionellen Pflege, dem Ausstattungsgrad mit digitalen Anwendungen (Pflegedokumentation, Medikationsmanagement, Telepflege, TI-Anbindung), vorgesehenen Unterstützungs- und Fördermaßnahmen, der Bewertung der Transformationsstellenanteile im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), zentralen Hemmnissen der Digitalisierung sowie Maßnahmen zur sektorenübergreifenden Abstimmung und Interoperabilität.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass laut gematik (Stand 06.07.2026) 86 % der Berliner Pflegeeinrichtungen eine SMC-B-Karte beantragt haben (Bundesvergleich: 85 %), 63 % die Karte aktiviert und sind im Verzeichnisdienst der TI aufgenommen (Bund: 63 %), und 48 % eine KIM-Adresse beantragt haben (Bund: 45 %). Das Landeskompetenzzentrum Pflege 4.0 plant eine Erhebung zum Digitalisierungsstand in Pflegeeinrichtungen. Der Senat fördert das Landeskompetenzzentrum Pflege 4.0 und verweist auf eine ab 2027 mögliche Förderung von Modellvorhaben nach §§ 123, 124 SGB XI. Zum neuen § 113e SGB XI (Transformationsstellenanteile, 01.01.2028–31.12.2032, bis zu 10 % der Stellenanteile) hat der Senat in einer Stellungnahme an das BMG gefordert, die Gewährung an gute bis sehr gute Ergebnisse der Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI der letzten drei Jahre zu knüpfen. Als Hemmnisse nennt die Landesregierung u. a. lange Wartezeiten auf TI-Dienstleister, unausgereifte Technik, unzureichende Interoperabilität zwischen Primärsoftware und TI-Anwendungen sowie die geringe Verbreitung von KIM bei Arztpraxen und Pflegekassen. Verwiesen wird zudem auf einen Beschluss der 102. ASMK zur verpflichtenden Etablierung gematik-Anwendungen in der Langzeitpflege sowie auf die Digitalstrategie „Gemeinsam Digital: Berlin“ und den Landespflegeplan.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der SPD-Abgeordneten Sebahat Atli am 30.06.2026 (Eingang 07.07.2026); die Antwort des Senats liegt vor (datiert 22.07.2026, Eingang 24.07.2026). Die Antwort enthält konkrete Prozentzahlen der gematik zur TI-Anbindung (Stand 06.07.2026) im Vergleich zu Bundeswerten, Verweise auf § 113e, § 113c und § 114 SGB XI, auf §§ 123, 124 SGB XI, auf einen Beschluss der 102. ASMK sowie auf die Strategie „Gemeinsam Digital: Berlin“ und den Landespflegeplan (LPP). Die Bewertung, Transformationsstellenanteile an Qualitätsprüfungsergebnisse zu knüpfen, ist eine im Dokument genannte Position des Senats aus dessen Stellungnahme an das BMG.