📄 (Automatisierte) Bearbeitung von Anträgen beim Landesamt für Einwanderung (LEA)
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete fragt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport nach technischen, prozessualen und personellen Veränderungen beim Landesamt für Einwanderung (LEA) im Bereich der Antragsbearbeitung. Im Mittelpunkt stehen der Einsatz automatisierter Programme oder künstlicher Intelligenz sowie zunehmende Wartezeiten bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Landesamt für Einwanderung (LEA), die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die Senatskanzlei Berlin sowie Personen, die beim LEA Anträge stellen, insbesondere auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: welche technischen, prozessualen oder personellen Veränderungen es beim LEA in den letzten zwölf Monaten gab; in welchem Umfang automatisierte Programme oder KI-Systeme zur Antragsbearbeitung eingesetzt werden; für welche Verfahrensschritte diese genutzt werden; welche datenschutzrechtlichen Vorgaben gelten und ob eine Abstimmung mit der Landesdatenschutzbeauftragten erfolgte; ob der Einsatz evaluiert wurde oder eine Evaluation geplant ist; welche Auswirkungen der Einsatz auf die Bearbeitung und die Bearbeitungsdauer hat (mit Vorher-Nachher-Vergleich); wie sich zunehmende Wartezeiten von bis zu 5 Monaten für Verlängerungen von Aufenthaltstiteln erklären und was Betroffene tun können, wenn Arbeitgeber die Terminbuchung nicht als Nachweis akzeptieren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das LEA in den letzten zwölf Monaten die Umstellung auf den IKT-Basisdienst Digitaler Antrag (BDA) vorangetrieben hat; personelle Veränderungen habe es nicht gegeben. Der BDA sei im Auftrag der Senatskanzlei Berlin entwickelt worden, werde landesweit bereitgestellt und erfülle die Anforderungen des Berliner Datenschutzgesetzes. Laut Antwort setze das LEA keine Systeme künstlicher Intelligenz zur Antragsbearbeitung ein, weshalb ein Vorher-Nachher-Vergleich der Bearbeitungsdauer nicht möglich sei. Zu den Wartezeiten antwortet der Senat, dass dem Senat keine Informationen über eine allgemeine Zunahme der Wartezeiten bei Verlängerungen von Aufenthaltstiteln vorlägen; bei Notfällen, etwa wenn Arbeitgeber die Terminbuchung nicht akzeptieren, biete das LEA eine Fiktionsbescheinigung oder einen zeitnahen Termin an.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Jian Omar (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegt vor (datiert 14.07.2026, unterschrieben in Vertretung von Franziska Becker). Die Antwort nennt als konkrete Maßnahme den IKT-Basisdienst Digitaler Antrag (BDA), verweist auf dessen Entwicklung durch die Senatskanzlei Berlin und auf die Erfüllung der Vorgaben des Berliner Datenschutzgesetzes. Die Frage nach Wartezeiten von bis zu 5 Monaten stammt vom Fragesteller; der Senat erklärt dazu, keine Erkenntnisse über eine allgemeine Zunahme zu haben.