📄 Neustrukturierung der Sachgebiete des Landesamts für Einwanderung (LEA)
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Umstrukturierung des Landesamts für Einwanderung (LEA) in Berlin, bei der die bisherige Abteilung E zum 1. Oktober 2025 in zwei neue Abteilungen aufgeteilt wurde: Abteilung F für Angehörige sogenannter befreundeter Staaten und Abteilung M für die übrigen Fälle. Der Fragesteller möchte wissen, welche Gründe, Kriterien und personellen Auswirkungen mit dieser Neuordnung verbunden sind.
👥 Wer ist betroffen?
Das Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA), dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen Referaten, sowie Antragstellende aus den sogenannten befreundeten Staaten und anderen Staaten, die beim LEA Anträge stellen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1) Warum wurden Abteilungen umbenannt bzw. neu strukturiert? 2) Welcher Logik folgt die neue Abteilung „F“ für befreundete Staaten? 3) Nach welchen Kriterien und Verfahren werden Staaten als „befreundet“ eingestuft und wer war daran beteiligt? 4) Welche Auswirkungen hatte die Neuordnung auf die Personalressourcen, insbesondere welche Sachgebiete Personal an Abteilung F abgegeben haben? 5) Welche Unterschiede ergeben sich für Antragstellende je nach Zuordnung zu Abteilung F oder anderen Abteilungen (Verfahrensabläufe, Bearbeitungsdauer, Erreichbarkeit, Terminvergabe, Entscheidungspraxis)? 6) Welche Auswirkungen hatte die Umbenennung auf Aktenführung, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe? 7) Welche Probleme bei Zuordnung, Auffindbarkeit oder Bearbeitung von Akten sind seit der Umstrukturierung bekannt geworden und welche Maßnahmen wurden ergriffen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Umstrukturierung aufgrund unterschiedlicher europa- und bundesrechtlicher Regularien für Kundinnen und Kunden aus sogenannten befreundeten Staaten erfolgte, um eine spezialisiertere und effizientere Antragsbearbeitung gemäß § 41 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) zu ermöglichen. Die Einstufung als „befreundeter Staat“ ergibt sich aus dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) sowie §§ 28 und 41 AufenthV; Anpassungen können nur durch Gesetzgebung auf Bundes- oder EU-Ebene erfolgen. Zum 1. Oktober 2025 wurde die bisherige Abteilung E in die Abteilungen F und M aufgeteilt: Die Referate E1, E5, E3 und E6 wurden zu M1, M2, M3 und M4 der neuen Abteilung M; die Referate E4 und E2 gingen in den Referaten F1 und F2 der Abteilung F auf. Auf die Personalausstattung anderer Abteilungen hatte dies laut Antwort keine Auswirkungen. Unterschiede zwischen den Abteilungen bestehen laut Antwort nur in der fachlichen Antragsprüfung, nicht aber bei Aktenführung, Verfahrensabläufen oder Terminvergabe. Dem Senat sind keine Probleme bei Zuordnung, Auffindbarkeit oder Bearbeitung von Akten infolge der Umstrukturierung bekannt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Jian Omar (Bündnis 90/Die Grünen) am 6. Juli 2026 eingereicht und von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport am 14. Juli 2026 (in Vertretung durch Franziska Becker) beantwortet. Die Antwort verweist auf § 41 Aufenthaltsverordnung (AufenthV), das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) sowie §§ 28 und 41 AufenthV als rechtliche Grundlagen. Die Umstrukturierung der Abteilung E in die Abteilungen F und M erfolgte laut Antwort zum 1. Oktober 2025.