📄 Baumaßnahme Dorfstraße: Verkehrssicherheit im Bereich Dorfstraße / Märchenweg
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete fragt nach der Verkehrssicherheit im Bereich der Einmündung Dorfstraße/Märchenweg, wo im Zuge laufender Baumaßnahmen eine veränderte Verkehrsführung eingerichtet wurde. Im Mittelpunkt steht, ob eingeschränkte Sichtbeziehungen zwischen Rad- und Kraftfahrzeugverkehr an dieser Einmündung zu Gefahren oder Unfällen geführt haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Verkehrsteilnehmende, insbesondere Radfahrende und Autofahrende, im Bereich der Einmündung Dorfstraße/Märchenweg sowie die zuständige Straßenverkehrsbehörde und der zuständige Polizeiabschnitt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie bewertet der Senat die Verkehrssicherheit an der Einmündung angesichts der aktuellen Verkehrsführung während der Bauarbeiten? 2) Welche Verkehrsunfälle mit Radfahrenden und sonstige Unfälle sind seit Beginn der Baumaßnahmen bekannt (Anzahl, Art, Personenschäden)? 3) Entspricht die derzeitige Verkehrsführung samt Beschilderung und Markierung den geltenden Vorschriften? 4) Welche Maßnahmen wurden seit Beginn der Bauarbeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ergriffen oder sind kurzfristig geplant? 5) Beabsichtigt der Senat eine erneute Überprüfung der Verkehrssituation und gegebenenfalls weitere Maßnahmen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Verkehrssicherheit an der Einmündung aus ihrer Sicht gewährleistet sei. Der zuständige Polizeiabschnitt hatte auf eingeschränkte Sichtbeziehungen zwischen Rad- und Kraftfahrzeugverkehr hingewiesen; die Straßenverkehrsbehörde passte daraufhin die Verkehrsführung an, seit dem 10.07.2026 entspricht sie laut Senat wieder dem ursprünglichen Bestand, die eingeschränkten Sichtbeziehungen bestünden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mehr. Laut polizeilicher Unfallstatistik (DWH VklB, Stand 8. Juli 2026) gab es im Zeitraum 28.07.2025 bis 31.05.2026 insgesamt 5 Verkehrsunfälle in dem Bereich (0 im Jahr 2025, 5 im Jahr 2026): 3 Unfälle mit Leichtverletzten und 2 sonstige Sachschadenunfälle, keine Getöteten oder Schwerverletzten. Davon betrafen 3 Unfälle mit Leichtverletzten Radfahrende; weitere Unfälle mit Radbeteiligung wurden nicht verzeichnet. Der Senat erklärt, die aktuelle Verkehrsführung einschließlich Beschilderung und Markierung entspreche den straßenverkehrsrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen, da alle einschlägigen Regelungen eingehalten würden. Als Maßnahme wurde die Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr aufgehoben. Die Straßenverkehrsbehörde überprüfe temporäre Verkehrsführungen laut Senat fortlaufend, insbesondere bei bekannt gewordenen Unfällen, und werde erforderliche Anpassungen bei Bedarf unverzüglich anordnen.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) am 7. Juli 2026, die Antwort des Senats liegt vor (datiert auf den 19.07.2026, unterschrieben von Arne Herz, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, in Vertretung). Die Antwort stützt sich auf die polizeiliche Verlaufsstatistik DWH VklB mit Stand 8. Juli 2026 für den Zeitraum vom 28.07.2025 bis 31.05.2026. Der Senat weist darauf hin, dass der Datenbestand fortlaufend aktualisiert wird und unterschiedliche Abfragezeitpunkte zu abweichenden Ergebnissen führen können.