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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Beteiligung des BBU und der landeseigenen Wohnungsunternehmen an der Kampagne „Berlin denkt weiter" gegen Vergesellschaftung bzw. die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen"

30. Juli 2026Dokument 19/26601 · WP 19Berlin
Katrin Schmidberger
VergesellschaftungVolksentscheidWohnungsunternehmenVerbandsmitgliedschaftWahlkampf
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Kampagne „Berlin denkt weiter“, mit der laut den Fragestellern Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände sowie der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. (BBU) bis zur Abgeordnetenhauswahl gegen die Vergesellschaftung von Wohnraum, also die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, mobilisieren sollen. Im Mittelpunkt steht die Mitgliedschaft der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND, WBM) im BBU und deren mögliche Rolle bei dieser Kampagne.

👥 Wer ist betroffen?

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND und WBM, der Verband BBU, der Senat von Berlin sowie Mieterinnen und Mieter der betroffenen Unternehmen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: Seit wann ist dem Senat die Kampagne bekannt und wie bewertet er deren Eingriff in den Wahlkampf? Welche LWU sind seit wann BBU-Mitglied und wer vertritt sie in welchen BBU-Gremien? Welche Mitgliedsbeiträge und sonstigen Zahlungen leisteten die LWU 2021–2026 an den BBU? Teilt der Senat die Einschätzung, dass damit faktisch öffentliche Mittel die Kampagne mitfinanzieren, und wie vereinbart er dies mit dem Neutralitätsgebot? Wie hoch ist das Kampagnenbudget und wer trägt es? Waren LWU oder Senat vorab über die Kampagne informiert, haben LWU sich an deren Erstellung beteiligt oder Kampagnenmaterial verwendet? Wie bewertet der Senat im Musterinterview verbreitete Sachaussagen, die der Expertenkommission zur Vergesellschaftung widersprechen? Wie eng arbeiten Senat und BBU zusammen, und sieht der Senat Anlass, auf die LWU bezüglich Distanzierung von der Kampagne und Überprüfung der BBU-Mitgliedschaft einzuwirken?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass er Kampagnen im Rahmen geltender gesetzlicher Vorgaben nicht inhaltlich bewertet. Alle sechs LWU sind seit teils 1928 (degewo) bis 1990 (HOWOGE, WBM) BBU-Mitglied; ihre Vorstände bzw. Geschäftsführer sind im BBU-Verbandsausschuss, teils auch im Arbeitsausschuss vertreten. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und sonstiger Zahlungen (u. a. für Kommunikationsmaßnahmen und das Portal www.inberlinwohnen.de) unterliege laut den LWU dem Geschäftsgeheimnis. Dem Senat liegen keine Erkenntnisse zum Kampagnenbudget vor; eine finanzielle Beteiligung der LWU erfolge nicht. Die LWU geben an, nicht an Ausarbeitung oder Gestaltung der Kampagne beteiligt gewesen zu sein, keine Kampagnenmaterialien oder das angekündigte „Toolkit“ erhalten bzw. genutzt zu haben, und lediglich im Februar 2026 (BBU-Verbandsausschuss) sowie im Juni 2026 (alle Mitgliedsunternehmen) über die Kampagnenabsicht informiert worden zu sein, ohne in die Planung involviert gewesen zu sein. Zur Teilnahme an der BBU-Infoveranstaltung am 9. Juni 2026 macht man aus Datenschutzgründen keine Angaben. Die LWU erklären, in Mitgliederzeitschriften in unterschiedlichem Umfang auf die politische Diskussion um Vergesellschaftung aufmerksam gemacht zu haben. Zur Rechtslage zu Art. 15 GG verweist der Senat darauf, dass dieser Artikel noch nie angewendet wurde und daher unterschiedliche juristische Auffassungen legitim seien. Der Senat benennt bestehende Kooperationen mit dem BBU, u. a. im „Berliner Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“, einem Klimaschutzabkommen, dem Monitoring der „Roadmap 2.0“ und des „Geschützten Wohnungsmarkts“, beim CO₂-Monitoring der LWU sowie bei der Erstellung des Berliner Mietspiegels. Der Senat sieht keinen Anlass, die BBU-Mitgliedschaft der LWU zu überprüfen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Katrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen) am 8. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 23. Juli 2026 und wurde in Vertretung von Slotty unterzeichnet. Für die Beantwortung wurden Stellungnahmen der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen eingeholt, die in eigener Verantwortung erstellt wurden. Der Senat erklärt, keine Erkenntnisse zum Kampagnenbudget zu haben und dass keine finanzielle Beteiligung der LWU an der Kampagne erfolge. Zu den Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Zahlungen der LWU an den BBU für 2021–2026 machen die Unternehmen laut eigener Angabe mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse keine konkreten Zahlenangaben. Fragen 13 (Teilnahme an der BBU-Informationsveranstaltung) wurden von den LWU mit Verweis auf Datenschutzgründen nicht beantwortet.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26601, Wahlperiode 19, eingereicht 8. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.