📄 Hundeauslauf in Altglienicke
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Situation von Hundehalterinnen und Hundehaltern im Berliner Ortsteil Altglienicke, in dem es bislang kein ausgewiesenes Hundeauslaufgebiet gibt. Die Fragestellerin möchte wissen, wie viele Hunde dort registriert sind und ob der Senat Planungen für ein solches Gebiet verfolgt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Einwohner*innen und Hundehalter*innen des Ortsteils Altglienicke sowie des Kosmosviertels im Bezirk Treptow-Köpenick, außerdem das Bezirksamt Treptow-Köpenick und die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird unter anderem: Wie viele Hunde sind in Altglienicke registriert und wie verhält sich dies zur Einwohnerzahl im Vergleich zu anderen Bezirken? Wie bewertet der Senat das Fehlen eines Hundeauslaufgebiets angesichts wachsender Einwohner- und Hundehalterzahlen? Nach welchen Kriterien werden Hundeauslaufgebiete bewertet und ausgewählt? Gibt es Planungen oder Abstimmungen zwischen Senat und Bezirk zur Einrichtung eines solchen Gebiets? Welche öffentlichen Grünflächen gibt es in Altglienicke? Ist dem Senat die seit Jahren bestehende Forderung der Anwohner*innen im Kosmosviertel nach einem Hundeauslaufgebiet bekannt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung liegt vor. Laut Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz waren mit Stand 23.07.2026 in den Postleitzahlbereichen 12524, 12526 und 12529 (die Altglienicke teilweise überschneiden) insgesamt 1294 Hunde registriert; eine ortsteilscharfe Auswertung ist nicht möglich. Bezirksweit lag die Quote registrierter Hunde pro 100 Einwohner*innen (Stand 31.12.2025) berlinweit bei 2,04, in Treptow-Köpenick bei 2,32 (6811 Hunde, 293.681 Einwohner*innen). Die Einrichtung von Hundeauslaufgebieten obliegt laut Senat den Bezirken; eine Verpflichtung dazu bestehe nicht. Nach Angaben des Bezirksamtes Treptow-Köpenick gebe es derzeit keine konkrete Planung für ein Hundeauslaufgebiet in Altglienicke, da Grün- und Erholungsanlagen vorrangig der Erholung von Menschen dienen sollten und im Einzelfall geprüft werden müsse. Der Senat listet 33 öffentlich gewidmete Grünanlagen in Altglienicke mit Flächengrößen von rund 562 bis 60.568 m² auf. Zu geprüften Flächen der letzten fünf Jahre, zur Eignung einzelner Flächen und zur bekannten Forderung aus dem Kosmosviertel liegen dem Senat nach eigenen Angaben keine Informationen beziehungsweise Erkenntnisse vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Regina Kittler (Die Linke) eingereicht, Eingang beim Abgeordnetenhaus am 9. Juli 2026. Die Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz datiert vom 24. Juli 2026 (Eingang am 28. Juli 2026) und wurde in Vertretung von Susanne Hoffmann unterzeichnet. Der Senat verweist auf eine Stellungnahme des Bezirksamts Treptow-Köpenick, die in die Antwort eingeflossen ist. Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Hundeauslaufgebieten ist laut Antwort § 1 des Hundegesetzes (HundeG). Zur Zuständigkeit stellt der Senat klar, dass die Einrichtung von Hundeauslaufgebieten den Bezirken obliegt und keine Verpflichtung zur Bereitstellung besteht.