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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Kinderschutz, Bildungsbedingungen und demokratische Beteiligung bei der geplanten Mischnutzung der Rosa-Parks-Grundschule in Friedrichshain-Kreuzberg

27. Juli 2026Dokument 19/26607 · WP 19Berlin
Franziska Brychcy
KinderschutzGrundschuleErwachsenenbildungRaumnutzungElternbeteiligung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Fragestellerin thematisiert die geplante zweijährige Unterbringung der Tannenhof-Schule (ein Angebot für suchterkrankte junge Erwachsene, getragen von der Volkshochschule Neukölln) in einem Gebäudeteil der Rosa-Parks-Grundschule in Friedrichshain-Kreuzberg, nachdem eine zuvor geplante Nutzung der Rixdorfer Grundschule in Neukölln nicht zustande kam. Die Fraktion Die Linke betont die gesellschaftliche Bedeutung von Erwachsenenbildung und Suchthilfe, äußert aber Sorge, dass der Schutzraum der Grundschule und gute Lernbedingungen beeinträchtigt werden könnten. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie antwortet anhand von Informationen des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln.

👥 Wer ist betroffen?

Die Rosa-Parks-Grundschule und ihre Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulleitung in Friedrichshain-Kreuzberg, die Tannenhof-Schule und ihre Teilnehmenden, die Volkshochschule Neukölln als Trägerin sowie die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erkundigt sich unter anderem: Wie bewertet der Senat die gemeinsame Nutzung unter Kinderschutzgesichtspunkten und ist eine räumliche Trennung gegeben? Welche verbindlichen Standards zum Kinderschutz bei standortübergreifender Nutzung existieren in Berlin? Wurde geprüft, ob diese eingehalten werden? Welche Beteiligungsrechte haben Schulleitung, Elternvertretung und Gremien, und wurden diese gewahrt? Wie bewertet der Senat das Vorgehen des Bezirksamts hinsichtlich Transparenz und demokratischer Verfahren? Welche Mehrbelastungen entstehen für das Personal? Welche Auswirkungen erwartet der Senat auf Lernbedingungen und soziale Stabilität? Welche alternativen räumlichen Lösungen wurden geprüft und warum verworfen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung antwortet, dass laut Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg keine gemeinsame Nutzung des Grundschulstandorts vorgesehen ist: Die Tannenhof-Schule wird in einem getrennten Gebäudeteil (Forster Straße 15, Obergeschosse 2-4) mit eigenem Eingang untergebracht, während die Grundschule ihre Räume im Gebäudeteil Reichenberger Straße sowie Erdgeschoss/1. Obergeschoss für Willkommensklasse und AGs weiter nutzen kann. Schulhof und Sportunterricht sind getrennt. Für die Rosa-Parks-Grundschule existiert laut Senat ein weiterhin gültiges Kinderschutzkonzept. Verbindliche Standards ergeben sich aus § 8 Abs. 2, § 51 und § 74a Schulgesetz sowie AV Aufsicht, AV Gewalt/Notfälle/Krisen und dem Handlungsleitfaden Kinderschutz. Die Schulleitung wurde laut Senat bereits vor der Begehung am 29.05.2026 informiert, die Schulgemeinschaft und Gremien am 05.07.2026 nach der Entscheidung vom 02.07.2026; am 14.07.2026 fand eine Informationsveranstaltung für Eltern statt. Der Senat sieht keine Auswirkungen auf Lernbedingungen und keine Mehrbelastung des Personals, da es sich organisatorisch um getrennte Schulen handle. Zu Alternativstandorten nennt die Antwort: Die Tannenhof-Schule musste Ende 2024 den Standort Mahlower Straße 23/24 aufgeben, wurde interimsweise bis 31.07.2026 im OSZ Georg Schlesinger (Kühleweinstraße 5) untergebracht; ein Einzug in die Rixdorfer Grundschule (Donaustraße 120, Neukölln) wurde geprüft, aber wegen fehlender Umbaumöglichkeiten nicht bis Schuljahr 2026/27 realisiert; die VHS Neukölln verfügte über keinen eigenen nutzbaren Raumverbund von ca. 700 qm und 15 Räumen; letztlich wurde nach Prüfung mehrerer Immobilien in Friedrichshain-Kreuzberg nur die Forster Straße 15 als geeignet identifiziert.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Franziska Brychcy (Die Linke) am 8. Juli 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (datiert 20. Juli 2026, in Vertretung Dr. Torsten Kühne). Der Senat weist in seiner Antwort darauf hin, dass er die Sachverhalte nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten kann und Angaben des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg sowie Neukölln zugrunde gelegt hat. Genannt werden konkrete Fristen und Daten: Begehung des Gebäudes am 29.05.2026, Standortentscheidung am 02.07.2026, Information der Schulgemeinschaft am 05.07.2026, Informationsveranstaltung am 14.07.2026, Pressemitteilung des Bezirksamts vom 06.07.2026, sowie der bis 31.07.2026 verlängerte Untermietvertrag für den Interimsstandort OSZ Georg Schlesinger. Als Flächenbedarf nennt die Antwort ca. 700 qm Nutzfläche und ca. 15 Räume für den Betrieb der Tannenhof-Schule. Rechtsgrundlagen, auf die verwiesen wird: § 8 Abs. 2, § 51, § 74a und § 109 Schulgesetz sowie § 2 ZBW-LG-VO.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26607, Wahlperiode 19, eingereicht 8. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.