📄 Wer zahlt die Pflegekrise? Belastung von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Sozialhilfe in Berlin
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der steigenden finanziellen Belastung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen in Berlin durch wachsende Eigenanteile in der stationären Pflege sowie mit der Frage, wie stark Sozialhilfeträger dadurch belastet werden. Es geht außerdem um die Kontrolle von Pflegesätzen und Heimkosten sowie um Beratungsangebote für Betroffene.
👥 Wer ist betroffen?
Pflegebedürftige Menschen in Berlin, insbesondere in stationären Pflegeeinrichtungen, ihre Angehörigen, Träger der Sozialhilfe (Land Berlin) sowie Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: Wie viele Menschen sind in Berlin pflegebedürftig und wie viele erhalten Hilfe zur Pflege nach SGB XII? Wie hoch sind die Ausgaben des Landes dafür? Wie hoch sind die durchschnittlichen Eigenanteile in der stationären Pflege und wie haben sie sich seit 2019 entwickelt? Wie werden Pflegesätze und Kosten von Heimen kontrolliert, wie oft wurden Kostenansätze beanstandet, und welche Verantwortung sieht der Senat beim Land für Investitionskosten in der Pflege?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit konkreten Zahlen: 2023 gab es 211.999 Pflegebedürftige nach SGB XI in Berlin (2019: 158.482). 2024 erhielten im Laufe des Jahres 22.870 Personen Hilfe zur Pflege nach SGB XII, die Bruttoausgaben dafür stiegen von 312,752 Mio. € (2019) auf 475,232 Mio. € (2024). Rund 33% der Pflegebedürftigen in vollstationärer Betreuung (2023) konnten laut Senat ihre Heimkosten nicht vollständig selbst tragen. Der durchschnittliche monatliche Gesamteigenanteil in Berlin lag laut vdek zum 1. Januar 2026 bei 3.565 € (2019: 1.848 €), zum 1. Juli 2026 bei 3.749 € (ohne Leistungszuschlag) bzw. 3.388 € im ersten Jahr mit Zuschlag. Seit 2019 gab es Schiedsstellenverfahren mit 5 Trägern von Pflegeeinrichtungen. Zu Angehörigenheranziehung liegen laut Senat keine validen Daten vor. Für vollstationäre Langzeitpflege gibt es derzeit kein laufendes Investitionsförderprogramm des Landes (letztes Programm endete 2006); gefördert werden nur Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Zusätzliche Transparenzmaßnahmen zu Heimkosten sind laut Senat aktuell nicht geplant.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Dr. Alexander King gestellt (Fraktionszugehörigkeit im Dokument nicht genannt); die Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege vom 30. Juli 2026 liegt vor. Die Daten stammen laut Senat überwiegend aus dem 'Datenreport 2025 Pflege in Berlin', den Statistischen Berichten 'Sozialhilfe im Land Berlin' sowie einer vdek-Erhebung vom Juli 2026. Zu Bezirksdaten für Pflegebedürftige und Hilfe-zur-Pflege-Empfänger sowie zu Fällen der Angehörigenheranziehung liegen laut Senat keine Daten vor.