📄 Vergesellschaftungsverbot des Bundes: Was wusste der Senat?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf einen taz-Bericht vom 8. Juli 2026, wonach der Berliner Finanzsenator Stefan Evers zusammen mit dem Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel bei der Finanzministerkonferenz Ende Juni 2026 Eckpunkte für ein Gesetz vorgebracht habe, das die Überführung von privatem in öffentliches Eigentum erschweren oder verhindern solle. Die Fragesteller wollen wissen, ob und wie der Berliner Senat in die Vorbereitung dieser Initiative eingebunden war, die sich auf ein mögliches Berliner Vergesellschaftungsgesetz auswirken könnte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Berliner Senat, insbesondere die Senatsverwaltung für Finanzen, die Senatskanzlei und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, sowie die Koalitionsparteien im Abgeordnetenhaus.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: ob und wann ein Entwurf oder Papier zur Einschränkung von Vergesellschaftungen nach Art. 15 Grundgesetz vorbereitet und mit anderen Ländern abgestimmt wurde; wer daran beteiligt war; ob die Senatskanzlei vorab informiert wurde; welche Senatsverwaltungen einbezogen waren; ob die Initiative innerhalb des Senats oder in einer Ressortabstimmung behandelt wurde; wer Absender und Verfasser eines im Anschluss an die Konferenz an den Bundesfinanzminister übermittelten Schreibens war und welche Position Berlin dabei einnahm; ob das Papier der Senatoren Evers und Dressel Teil dieses Schreibens war; wie der Senat die Vereinbarkeit mit dem Berliner Vergesellschaftungsrahmengesetz und dem Koalitionsvertrag bewertet; ob Fraktionsspitzen oder Landesvorsitzende informiert wurden; und welche Dokumente dazu bei den beteiligten Senatsverwaltungen vorliegen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat beantwortet die Fragen 1 bis 8 zusammenfassend, ohne die einzelnen Fragen konkret zu beantworten. Er begründet dies damit, dass Gespräche zwischen Senatorinnen und Senatoren im Vorfeld eines möglichen Gesetzgebungsverfahrens zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung gehörten und verweist dazu auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2022 (Az. 2 BvE 8/21, Rn. 61). Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass dem Bund gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 2 Grundgesetz die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum zustehe, da eine Vergesellschaftung großer Berliner Immobilienbestände auch andere Länder betreffen würde, weil die betroffenen Unternehmen und Kreditinstitute bzw. Anleger überwiegend über Berlin hinaus tätig seien. Landes-Vergesellschaftungsgesetze müssten demnach sowohl Art. 15 Grundgesetz als auch die Bundesgesetzgebung beachten.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von den Grünen-Abgeordneten Katrin Schmidberger und André Schulze am 9. Juli 2026; die Antwort des Senats erfolgte am 20. Juli 2026, unterzeichnet in Vertretung von Tanja Mildenberger, Senatsverwaltung für Finanzen. Der Senat beantwortet die konkreten Einzelfragen zu Beteiligung, Dokumenten und Zeitpunkten nicht, sondern verweist auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unter Berufung auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 14. Dezember 2022 (2 BvE 8/21). Die zugrunde liegende Behauptung zum Inhalt und Ablauf der Finanzministerkonferenz stammt laut Anfrage aus einem taz-Bericht vom 8. Juli 2026 und wird vom Senat in der Antwort nicht bestätigt oder dementiert.