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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Sanierungsplanungen für das Stadtbad Lichtenberg transparent machen

30. Juli 2026Dokument 19/26623 · WP 19Berlin
Prof. Dr. Martin Pätzold
Stadtbad LichtenbergSanierungDenkmalschutzSondervermögenErbbaurecht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den Sanierungsstau beim Stadtbad Lichtenberg. Der Fragesteller möchte wissen, welche Unterlagen zu alternativen Finanzierungs- und Organisationsmodellen vorliegen, welche Kosten bisher entstanden sind und wie es weitergehen soll, falls kein Erbbaurechts- oder Verkaufsverfahren zu einer tragfähigen Lösung führt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Stadtbad Lichtenberg als Liegenschaft, die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), das Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) sowie die Senatsverwaltung für Finanzen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: welche Unterlagen zur Prüfung alternativer Finanzierungs- und Organisationsmodelle vorliegen; welche landeseigenen Gesellschaften, Stiftungen und Einrichtungen aktiv angesprochen wurden; auf welcher Grundlage festgestellt wurde, dass kein landeseigener Bedarf für eine Übertragung besteht; welche Kosten die seit 2021 laufende Gesamtsanierungsplanung verursacht hat und welche Planungsunterlagen weiterhin nutzbar sind; welche Eigenmittel für Förderanträge nötig gewesen wären; welche laufenden Kosten der jetzige Zustand des Bades verursacht; wie sich die seit 1991 genannten Investitionen von rund 5 Mio. Euro nach Jahren und Kostenarten aufteilen; und welche Strategie das Land verfolgt, falls ein weiteres Erbbaurechts- oder Verkaufsverfahren scheitert.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass ihm die Angelegenheit nicht aus eigener Zuständigkeit bekannt ist, und stützt sich auf eine Stellungnahme der BIM sowie auf frühere Antworten (u. a. zu den Drucksachen 19/17992, 19/21699, 19/22023, 19/22546, 19/26347). Landeseigene Bedarfsabfragen im Rahmen des Clusterungsprozesses verliefen ergebnislos. Die seit 2021 betriebene Gesamtsanierungsplanung kostete rund 1,6 Mio. €; laut BIM sind die Ausführungsplanungen für technische Anlagen sowie für die denkmalgerechte Sanierung der Außenhülle und Innenbereiche weiterhin verwendbar. Für Förderanträge wären Eigenmittel zur Sanierung von Dach und Fassade nötig gewesen, der Haushaltsgesetzgeber habe dafür aber keine Haushaltsmittel oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Die laufenden Kosten des Stadtbads beliefen sich 2025 auf ca. 114.000 €. Die Investitionen seit 1991 von insgesamt 5 Mio. € gliedern sich wie folgt: 2018/19 Planungsleistungen für Sicherungsmaßnahmen 150.000 €, 2018/19 Bauleistungen für Sicherungsmaßnahmen 250.000 €, 2020/21 Planungsleistungen für Aktivierungsnutzung, technische Gebäudeausrüstung und Schadstoffsanierung 500.000 €, 2021/22 Bauleistungen für Aktivierungsnutzung und Schadstoffsanierung 1.500.000 €, 2021/22 Erneuerung der technischen Anlagen im Erdgeschoss 1.000.000 €, 2021 ff. Planungsleistungen für die Gesamtsanierung 1.600.000 €. Zur weiteren Strategie teilt der Senat mit, dass der Aufsichtsrat des SODA derzeit über den weiteren Umgang mit der Liegenschaft berät und diese Abstimmungen noch nicht abgeschlossen seien.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von einem Abgeordneten der CDU eingereicht; eine Antwort des Senats liegt vor (unterzeichnet von Tanja Mildenberger, Senatsverwaltung für Finanzen, in Vertretung, datiert 23. Juli 2026). Der Senat verweist mehrfach auf frühere Schriftliche Anfragen (19/17992, 19/21699, 19/22023, 19/22546, 19/26347). Genannte Zahlen: Planungskosten der Gesamtsanierung seit 2021 rund 1,6 Mio. €; laufende Kosten 2025 rund 114.000 €; Gesamtinvestitionen seit 1991 rund 5 Mio. € mit detaillierter Jahres- und Kostenaufschlüsselung. Die Angaben zur weiteren Verwendbarkeit der Planungsunterlagen werden als Auffassung der BIM gekennzeichnet.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26623, Wahlperiode 19, eingereicht 13. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.