📄 Wie lange warten wir noch auf die Abnahme der Berliner E-Akte?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt den Stand der Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) in der Berliner Verwaltung. Es geht um den vertraglich vereinbarten Abnahmeprozess des Systems, der ursprünglich für das zweite Quartal 2026 angekündigt war, sowie um die Betriebsübernahme durch das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ).
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Berliner Verwaltung, die Senatskanzlei, das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ), der Hersteller Materna SE sowie die Behörden, die künftig mit der E-Akte arbeiten sollen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: ob der für Q2 2026 angekündigte Abnahmeprozess der E-Akte abgeschlossen ist und welcher neue Termin gegebenenfalls gilt; welche vertraglich vereinbarten Anforderungen bei der Prüfung als nicht erfüllt identifiziert wurden; wie der Zeitplan für Abnahme und Start des Regelbetriebs aussieht; welche zusätzlichen Kosten dem Land Berlin durch die Verzögerung der Abnahme entstanden sind (inklusive externer Beratungsleistungen); und ob die für den 1. Januar 2026 vorgesehene vollständige Betriebsübernahme durch das ITDZ Berlin zum genannten Termin erfolgt ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Abnahmeprozess abgeschlossen ist, die Abnahme jedoch unter Vorbehalt erfolgte. Beim Testing durch das ITDZ seien keine betriebsverhindernden oder -behindernden Fehler aufgetreten, lediglich 30 „leichte Mängel“ sowie eine Anforderung zum Themenkomplex Aussonderung/TR-ESOR seien von der Materna SE noch zu beseitigen. Mit der Abnahme werde der Prozess zur Überführung in den Regelbetrieb eingeleitet; die dafür nötigen Abstimm- und Entscheidungsschritte sollen noch im dritten Quartal 2026 erfolgen. Die vertraglichen Zahlungen an den Hersteller seien an Meilensteine gekoppelt, durch die Verzögerung habe sich nur der Zeitpunkt, nicht aber der Umfang der Zahlungen verändert; externe Beratungskosten seien laut Regierung vor allem für interne Beratungsleistungen, Behördenunterstützung und operative Tätigkeiten angefallen und nicht dem Abnahmeprozess zuzuordnen. Die vollständige Betriebsübernahme durch das ITDZ sei zum 1. Januar 2026 erfolgt und sei nicht vom Abschluss des Abnahmeprozesses abhängig.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Stefan Ziller (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht. Eine Antwort der Landesregierung liegt vor, unterschrieben von Staatssekretär Florian Hauer in Vertretung des Regierenden Bürgermeisters. Die Regierung nennt konkret 30 „leichte Mängel“ sowie eine offene Anforderung zum Themenkomplex Aussonderung/TR-ESOR, die durch die Materna SE zu beseitigen seien. Als Zeitpunkte werden genannt: Abnahmeprozess ursprünglich für Q2 2026 angekündigt, Abschluss der Überführung in den Regelbetrieb noch im dritten Quartal 2026 geplant, Betriebsübernahme durch das ITDZ zum 1. Januar 2026 erfolgt.