📄 Brandschutz an Berliner Schulen II
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Brandschutz an Berliner Schulen, insbesondere mit dem Stand einer geplanten Verwaltungsvorschrift für einheitliche Brandsicherheitsschauen sowie mit der Zusammenarbeit zwischen Brandschutzbeauftragten, Feuerwehr und Bauaufsicht in den zwölf antwortenden Bezirken.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schulen und Schulträger in den Berliner Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg sowie die jeweiligen Bauaufsichtsbehörden, die Berliner Feuerwehr und die Facility-Management-Einheiten der Bezirke.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie ist der aktuelle Stand der von der Senatsverwaltung erarbeiteten Verwaltungsvorschrift für einheitliche Brandsicherheitsschauen an Schulen, und wann wird sie fertig? 2) Wie ist die Zusammenarbeit zwischen Brandschutzbeauftragten der Schule, Feuerwehr und bezirklicher Bauaufsicht geregelt, aufgeschlüsselt nach Bezirken? 3) Wie wird der Brandschutz an Schulen organisiert, aufgeschlüsselt nach Bezirken und nach baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass die Verwaltungsvorschrift sich derzeit in Bearbeitung befindet, ohne einen Fertigstellungstermin zu nennen. Zur Zusammenarbeit teilt der Senat mit, dass die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für Schulen bauordnungsrechtlich nicht vorgeschrieben ist und sich die Beteiligung an Brandsicherheitsschauen aus § 6 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (BetrVO) ergibt, wonach die Betreiberin oder der Betreiber bzw. eine beauftragte Person teilnehmen muss und die Berliner Feuerwehr zu unterrichten ist. Die zwölf Bezirke berichten unterschiedliche Praktiken: In Neukölln und Treptow-Köpenick gibt es jeweils einen bezirklichen bzw. seit 2025 eingesetzten Brandschutzbeauftragten; in Spandau sind laut Bezirksangabe ausgebildete Brandschutzbeauftragte an Schulen in der Regel nicht mehr anzutreffen, stattdessen nehmen Brandschutzobleute und -helfer an den Schauen teil; in Mitte findet laut Bezirksangabe keine darüberhinausgehende Zusammenarbeit statt. Zur Organisation des Brandschutzes verweisen die Bezirke auf die Bauordnung für Berlin, die BetrVO, Brandschutzkonzepte/-nachweise sowie auf zuständige Stellen wie Hochbauservice bzw. Facility-Management-Serviceeinheiten, die für bauliche und technische Maßnahmen wie Brandschutztüren, Rettungswege und Brandmeldeanlagen zuständig sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von dem Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) am 13. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats erfolgte am 29. Juli 2026. Der Senat gibt an, die Fragen nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten zu können, und hat dafür Stellungnahmen der zwölf Bezirke eingeholt, die in eigener Verantwortung erstellt und unverändert wiedergegeben wurden. Der Titel verweist auf eine Vorgänger-Anfrage ('Brandschutz an Berliner Schulen II'), die im vorliegenden Dokument nicht näher benannt wird. Rechtsgrundlage für die Beteiligung an Brandsicherheitsschauen ist laut Senat § 6 Abs. 1 BetrVO.