📄 Gebäude für neue Schulnutzung an der Rudower Straße Ecke Wegedornstraße
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft ein seit längerer Zeit leerstehendes ehemaliges Oberstufenzentrum-Gebäude an der Rudower Straße Ecke Wegedornstraße in Berlin, das neben einem Gebäude der Humboldt-Universität zu Berlin liegt. Der Fragesteller möchte wissen, wem das Gebäude gehört, in welchem Zustand es sich befindet und ob es künftig für eine schulische Nutzung, etwa durch eine Freie Schule, zur Verfügung gestellt werden könnte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Humboldt-Universität zu Berlin, das Land Berlin als Eigentümer des Gebäudes sowie mögliche Träger Freier Schulen, die an einer Nutzung des Gebäudes interessiert sein könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: ob das Gebäude im bezirklichen, landeseigenen oder privaten Besitz ist; in welchem baulichen Zustand es sich befindet; ob das Gebäude oder Teile davon unter Denkmalschutz stehen; welche Pläne für das Gebäude bestehen, falls es sich in öffentlicher Hand befindet; ob das Gebäude aktuellen Brandschutzanforderungen entspricht und welche Maßnahmen für eine Nutzung als Schulgebäude nötig wären; sowie welche generellen Anforderungen erfüllt sein müssten, um das Gebäude einer Freien Schule zur schulischen Nutzung zu übergeben.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das L-förmige ehemalige OSZ-Hauptgebäude im Eigentum des Landes Berlin steht und sich nach mehrjährigem Leerstand und zwischenzeitlicher Nutzung als Flüchtlingsunterkunft in einem mittleren bis schlechten baulichen Zustand befindet; ein kleiner Teil wird derzeit vom Institut für Sportwissenschaften für Seminare und als Archiv genutzt. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Die Humboldt-Universität plant den stufenweisen Ausbau des Standorts für das Institut für Sportwissenschaften, inklusive einer neuen Dreifeld-Sporthalle, der Herrichtung von Seminarräumen und der Neugestaltung der Außensportflächen. Ein vorliegendes Brandschutzgutachten attestiert dem Gebäude lediglich die Eignung für eine Nutzung als Büro- und Archivfläche. Eine Übergabe an den Träger einer Freien Schule setzt laut Senatsverwaltung voraus, dass kein eigener Bedarf der zuständigen Senatsverwaltung besteht; dies sei hier nicht der Fall, da die Flächen für die Standortentwicklung der Humboldt-Universität benötigt würden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom CDU-Abgeordneten Lars Bocian am 13. Juli 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege erfolgte am 27. Juli 2026 und floss unter Einbeziehung einer Stellungnahme der Humboldt-Universität zu Berlin ein. Die Senatsverwaltung gibt an, für die Beantwortung nicht in eigener Zuständigkeit gehandelt zu haben, da sie die betreffenden Sachverhalte nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann.