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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Praxisförderung in Friedrichsfelde sichern

9. August 2026Dokument 19/26633 · WP 19Berlin
Danny Freymark, Martin Pätzold
PraxisförderungArztpraxenhausärztliche Versorgungfachärztliche VersorgungBedarfsplanung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Förderung von Arztpraxen im Lichtenberger Ortsteil Friedrichsfelde durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) und den möglichen Folgen des von der Vertreterversammlung der KV Berlin beschlossenen Wegfalls dieser Praxisförderung ab 2027 für die ärztliche Versorgung vor Ort.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Arztpraxen und niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte im Ortsteil Friedrichsfelde sowie im gesamten Bezirk Lichtenberg, außerdem Patientinnen und Patienten, die auf haus- und fachärztliche Versorgung angewiesen sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: Wie viele Arztpraxen wurden 2025 in Friedrichsfelde durch bisherige Förderprogramme der KV Berlin unterstützt? Wie viele Förderanträge wurden 2025 für Friedrichsfelde gestellt, bewilligt bzw. abgelehnt? Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die angekündigte Einstellung der Praxisförderung auf die haus- und fachärztliche Versorgung in Friedrichsfelde?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die KV Berlin keine Daten getrennt nach Ortsteilen liefern kann, da Förderungen nicht ortsteilbezogen vergeben werden und Standorte anhand der Postleitzahlen (10317, 10367, 10369) nicht eindeutig zuzuordnen sind. Für den gesamten Bezirk Lichtenberg wurden 2025 acht Praxen gefördert; insgesamt wurden zwölf Anträge gestellt, davon sechs bewilligt und vier abgelehnt (gegen zwei Ablehnungen sind laut KV Berlin Klageverfahren anhängig), ein Antrag war noch nicht beschieden und ein weiterer wurde zurückgenommen. Zu den Auswirkungen des Wegfalls der Praxisförderung ab 2027 erklärt der Senat, ihm lägen keine verlässlichen Daten darüber vor, in welchem Umfang Niederlassungsentscheidungen von der Praxisförderung abhängen; eine belastbare Aussage zu künftigen Auswirkungen auf die Versorgung in Friedrichsfelde sei daher nicht möglich. Der Senat verweist darauf, dass Lichtenberg für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte zusammen mit Marzahn-Hellersdorf einen Planungsbereich bildet, für alle anderen Facharztgruppen gilt Berlin insgesamt als ein Planungsbereich; derzeit bestehe in keinem Planungsbereich und für keine Arztgruppe eine drohende oder bestehende Unterversorgung. Zudem nennt der Senat die laut Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA zumutbaren Anfahrtszeiten (bis zu 20 PKW-Minuten für Hausärzte, bis zu 30 für Kinder- und Jugendärzte, bis zu 40 für Augen- und Frauenärzte) sowie die laut Anlage 28 zum BMV-Ä zumutbaren Zeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (plus 30 bzw. 60 Minuten je nach Versorgungsebene) und verweist auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juni 2010 (Az. B 6 KA 22/09 R), wonach Wege von bis zu 25 km zu Ärzten in der Regel zumutbar seien.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den CDU-Abgeordneten Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold am 13. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor und wurde am 30. Juli 2026 von Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege) erteilt. Der Senat nennt für 2025 bezirksbezogene Zahlen (acht geförderte Praxen, zwölf Anträge im Bezirk Lichtenberg, davon sechs bewilligt, vier abgelehnt, davon zwei im Klageverfahren, einer noch unbeschieden, einer zurückgenommen), kann jedoch keine ortsteilbezogenen Daten für Friedrichsfelde liefern. Die Angabe, dass die Vertreterversammlung der KV Berlin den Wegfall der Praxisförderung ab 2027 beschlossen hat, stammt aus der Antwort des Senats. Der Senat verweist auf die Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA, Anlage 28 zum BMV-Ä sowie ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juni 2010 (Az. B 6 KA 22/09 R).

Quelle: Berlin, Dokument 19/26633, Wahlperiode 19, eingereicht 13. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.