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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Praxisförderung in Fennpfuhl sichern

9. August 2026Dokument 19/26635 · WP 19Berlin
Danny Freymark, Martin Pätzold
PraxisförderungArztpraxenhausärztliche VersorgungBedarfsplanungKassenärztliche Vereinigung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Förderung von Arztpraxen im Lichtenberger Ortsteil Fennpfuhl durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) sowie die Frage, welche Folgen der von der Vertreterversammlung der KV Berlin beschlossene Wegfall dieser Praxisförderung ab 2027 für die medizinische Versorgung in dem Gebiet haben könnte.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten im Ortsteil Fennpfuhl und im gesamten Bezirk Lichtenberg; zuständig sind die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: (1) Wie viele Arztpraxen wurden 2025 im Rahmen der bisherigen Förderprogramme in Fennpfuhl gefördert? (2) Wie viele Förderanträge wurden 2025 für Fennpfuhl gestellt, bewilligt bzw. abgelehnt? (3) Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die angekündigte Einstellung der Praxisförderung auf die haus- und fachärztliche Versorgung in Fennpfuhl?

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort der Senatsverwaltung lässt sich eine Auswertung speziell für den Ortsteil Fennpfuhl nicht vornehmen, da die KV Berlin Förderungen nicht nach Ortsteilen erfasst und die Postleitzahlen (10317, 10367, 10369) keine eindeutige Zuordnung erlauben. Für den gesamten Bezirk Lichtenberg wurden 2025 acht Praxen gefördert; von zwölf gestellten Förderanträgen wurden sechs bewilligt und vier abgelehnt (gegen zwei Ablehnungen laufen laut KV Berlin Klageverfahren), ein Antrag war noch nicht beschieden und ein Antrag wurde zurückgenommen. Zur dritten Frage erklärt der Senat, dass ihm keine verlässlichen Daten darüber vorliegen, in welchem Umfang Niederlassungsentscheidungen von der Praxisförderung abhängen, weshalb keine belastbare Aussage zu den Folgen des Wegfalls ab 2027 möglich sei. Der Senat verweist darauf, dass derzeit in keinem Berliner Planungsbereich eine drohende oder bestehende Unterversorgung bestehe, und nennt die laut Bedarfsplanungs-Richtlinie und Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte als zumutbar definierten Anfahrtszeiten (bis zu 20 Minuten mit dem PKW zu Hausärzten, bis zu 30 Minuten zu Kinder- und Jugendärzten, bis zu 40 Minuten zu Augen- und Frauenärzten; bei öffentlichen Verkehrsmitteln die Fahrzeit zum nächsten Facharzt plus 30 bzw. 60 Minuten) sowie ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juni 2010 (Az. B 6 KA 22/09 R), wonach Wege bis 25 km in der Regel zumutbar seien.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den CDU-Abgeordneten Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (Senatorin Dr. Ina Czyborra) liegt vor, datiert auf den 30. Juli 2026. Die KV Berlin nennt für 2025 acht geförderte Praxen und zwölf Förderanträge (sechs bewilligt, vier abgelehnt, zwei davon mit anhängigem Klageverfahren, ein Antrag unbeschieden, ein Antrag zurückgenommen) für den gesamten Bezirk Lichtenberg, eine Aufschlüsselung nach Fennpfuhl liegt laut KV Berlin nicht vor. Der Wegfall der Praxisförderung ab 2027 wurde laut Senat von der Vertreterversammlung der KV Berlin beschlossen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26635, Wahlperiode 19, eingereicht 13. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.