📄 Praxisförderung in Alt-Lichtenberg sichern
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Förderung von Arztpraxen im Lichtenberger Ortsteil Alt-Lichtenberg durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) und den möglichen Folgen, die die von der KV Berlin beschlossene Einstellung dieser Praxisförderung ab 2027 auf die ärztliche Versorgung haben könnte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Arztpraxen und niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte im Bezirk Lichtenberg bzw. im Ortsteil Alt-Lichtenberg sowie Patientinnen und Patienten, die auf haus- und fachärztliche Versorgung in diesem Gebiet angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1. Wie viele Arztpraxen wurden 2025 in Alt-Lichtenberg im Rahmen der bisherigen Förderprogramme der KV Berlin gefördert? 2. Wie viele Anträge auf Praxisförderung wurden 2025 für Alt-Lichtenberg gestellt und wie viele davon bewilligt bzw. abgelehnt? 3. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die angekündigte Einstellung der Praxisförderung auf die haus- und fachärztliche Versorgung in Alt-Lichtenberg?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass die KV Berlin Förderungen nicht nach Ortsteilen erfasse, da sich Standorte anhand der Postleitzahlen (10317, 10367, 10369) nicht eindeutig dem Ortsteil Alt-Lichtenberg zuordnen ließen. Für den gesamten Bezirk Lichtenberg wurden laut KV Berlin 2025 acht Praxen gefördert; insgesamt wurden zwölf Anträge gestellt, davon sechs bewilligt und vier abgelehnt (gegen zwei Ablehnungen seien Klageverfahren anhängig), ein Antrag sei noch nicht beschieden und ein weiterer zurückgenommen worden. Zu den Auswirkungen des Wegfalls der Praxisförderung ab 2027 erklärt der Senat, ihm lägen keine verlässlichen Daten darüber vor, in welchem Umfang Niederlassungsentscheidungen von der Förderung abhängen, sodass keine belastbare Aussage zu künftigen Auswirkungen auf die Versorgung möglich sei. Der Senat verweist darauf, dass derzeit in keinem Berliner Planungsbereich und für keine Arztgruppe eine drohende oder bestehende Unterversorgung bestehe, und zitiert zumutbare Entfernungen/Zeiten aus der Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA (bis zu 20 PKW-Minuten für Hausärzte, 30 für Kinder- und Jugendärzte, 40 für Augen- und Frauenärzte) sowie aus Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (Wegezeit plus 30 bzw. 60 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln) und auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juni 2010 (Az. B 6 KA 22/09 R), wonach Wege bis 25 km in der Regel zumutbar seien.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den CDU-Abgeordneten Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold am 13. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, unterzeichnet von Senatorin Dr. Ina Czyborra) datiert vom 30. Juli 2026 und liegt vollständig vor. Die Angaben zu Förderzahlen (acht geförderte Praxen, zwölf Anträge, sechs Bewilligungen, vier Ablehnungen, zwei Klageverfahren, ein offener Antrag, ein zurückgenommener Antrag) beziehen sich laut Senat auf den gesamten Bezirk Lichtenberg, nicht spezifisch auf Alt-Lichtenberg, da die KV Berlin keine ortsteilgenaue Erfassung vornimmt. Der Senat verweist auf die Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA, Anlage 28 zum BMV-Ä und ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juni 2010 (Az. B 6 KA 22/09 R) als Grundlage für Aussagen zu zumutbaren Entfernungen.