📄 Entwicklungszusammenarbeit des Landes Berlin – Mittelflüsse, Auslandsbezug, Wirkungskontrolle
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Entwicklungszusammenarbeit des Landes Berlin, insbesondere die Mittelflüsse aus dem Haushaltstitel für Zuschüsse an Einrichtungen der internationalen Kooperation seit 2020 sowie die über den Bezirksfonds Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellten Mittel. Im Mittelpunkt steht, welcher Anteil dieser Mittel ins Ausland fließt und wie die Wirkung der geförderten Vorhaben kontrolliert wird. Laut Senat liegt der Schwerpunkt der Landesförderung auf entwicklungspolitischer Inlandsarbeit, während internationale Mittelabflüsse nur einen begrenzten Anteil ausmachen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, die Berliner Bezirksämter (u. a. Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte, Neukölln, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Treptow-Köpenick, Reinickendorf, Spandau, Tempelhof-Schöneberg), die Stiftung Nord-Süd-Brücken sowie zivilgesellschaftliche Träger und Partnerorganisationen im Ausland, etwa in Namibia, Sri Lanka, Mosambik, Ukraine, Kamerun, Argentinien, Iran und Syrien.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1) Welche Ist-Ausgaben wurden seit 2020 aus dem Titel 68542 (Zuschüsse an Einrichtungen der internationalen Kooperation) geleistet, aufgeschlüsselt nach Jahr, Teilansatz und Endempfänger, einschließlich der über die Stiftung Nord-Süd-Brücken weitergeleiteten Mittel und der Verwaltungskostenpauschale? 2) Welche seit 2020 geförderten Vorhaben waren mit einem Mittelabfluss ins Ausland verbunden, mit Angabe von Zielstaat, Betrag, Berliner Träger und Partnerorganisation? 3) Welche Mittel wurden seit 2020 über den Bezirksfonds Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt, aufgeschlüsselt nach Jahr, Bezirk und Vorhaben, mit Kennzeichnung von Auslandsbezügen (Zielstaat, Betrag)?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat verweist zu Frage 1 und 2 auf zwei beigefügte Tabellen (Anlagen 1 und 2) zu Teilansätzen mit und ohne Geschäftsbesorgung der Stiftung Nord-Süd-Brücken für die Jahre 2020–2026, die auf der Zuwendungsdatenbank nach den Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung beruhen; für weiterführende Informationen zum Mittelabfluss im Haushalt 2026/2027 wird auf Drucksache 19/2828, B.104 verwiesen. Zu Frage 3 listet der Senat die Bezirksfonds-Projekte mit Ansatz von 50.000 € (2020, aufgestockt), 50.000 € (2021), 73.000 € (2022), 100.000 € (2023), 100.000 € (2024), 100.000 € (2025) und 95.000 € (2026) auf. Konkrete Auslandsmittel-Beispiele: 2020 Dêrik/Nordsyrien (3.880 €), 2024 Kalpitiya/Sri Lanka (14.000 € und 12.000 €), 2024 Kyjiw-Darnyzja/Ukraine (18.000 €), 2024 KaTembe/Mosambik (7.642,86 €), 2023 Windhoek/Namibia (15.000 €), 2026 Buenos Aires/Argentinien (6.700 €), 2026 Douala/Kamerun (7.762 € bzw. 8.800 €). Laut Senat müssen Bezirksfonds-Projekte sich vorwiegend an Zielgruppen in Berlin richten; die meisten finanziellen Auslandskomponenten betreffen Reiseausgaben nach Berlin, und die Bezirke leisten i. d. R. 10 Prozent Eigenanteile.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Dr. Hugh Bronson) am 13.07.2026 eingereicht, Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14.07.2026; die Antwort des Senats erfolgte am 30.07.2026, Eingang am 03.08.2026. Die Antwort wurde von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe erteilt. Der Senat verweist auf die Zuwendungsdatenbank nach Nr. 9.4 bzw. Nr. 1.5.1 der Ausführungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung sowie auf Drucksache 19/2828, B.104. Genannte Haushaltsansätze des Bezirksfonds: 50.000 € (2020), 50.000 € (2021, aufgestockt), 73.000 € (2022), 100.000 € (2023), 100.000 € (2024), 100.000 € (2025), 95.000 € (2026). Laut Senat orientiert sich die Berliner Entwicklungspolitik an den Entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes Berlin und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.