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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Überbauung der Sportwiese im Jahnsportpark

26. Juli 2026Dokument 19/26639 · WP 19Berlin
Claudia Engelmann, Kristian Ronneburg
JahnsportparkKunstrasenplatzSportstättenförderungNaturschutzBebauungsplan
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die geplante Überbauung der Sportwiese im Jahnsportpark mit einem Kunstrasenplatz, ein Vorhaben, das vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für eine Förderung ausgewählt wurde. Die Fragesteller wollen wissen, wie weit die Planung und die Beantragung der Fördermittel beim Bund fortgeschritten sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Jahnsportpark im Bezirk Pankow, die dort geplanten Sportanlagen (Kunstrasenplatz, Tennisplätze), die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie die Genehmigungsbehörde für Natur- und Artenschutz des Bezirks Pankow.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: 1. Ob der Senat den Förderantrag beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bereits eingereicht hat und wann mit dem Förderbescheid zu rechnen ist. 2. Wann die Umsetzung beginnen und in welchem Zeitraum sie erfolgen soll. 3. Ob natur- und artenschutzrechtlich relevante Maßnahmen bis zum 1. März 2027 durchgeführt werden sollen. 4. Ob sich die zuständige Senatsverwaltung mit der Genehmigungsbehörde des Bezirks Pankow zur Genehmigungsfähigkeit und zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen abgestimmt hat. 5. Aus welchen Haushaltstiteln und in welchem Umfang die Mittel für den Eigenanteil von 55 % stammen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass für das Vorhaben bisher kein Förderantrag eingereicht wurde; Angaben zum Zeitpunkt einer Entscheidung oder zum Maßnahmenbeginn können derzeit nicht gemacht werden. Die geplante Errichtung ungedeckter Sportanlagen gilt laut Senat als verfahrensfreies Bauvorhaben nach § 61 Abs. 1 Ziffer 10 c) BauO Bln und ist am vorgesehenen Standort gemäß Bebauungsplan 3-87 zulässig. Nach derzeitigem Planungsstand greife die Errichtung des Kunstrasenspielfeldes nicht in Baum-, Gehölz- und Habitatstrukturen ein; sollten für die barrierefreie Erschließung der Tennisplätze bzw. eine inklusive Lauf- und Rollstrecke natur- und artenschutzrechtlich relevante Eingriffe nötig werden, würden notwendige Ausgleichsmaßnahmen mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Die Eigenmittel in Höhe von 1.650.000 EUR werden laut Senat zu 1.000.000 EUR aus Titel 0510/68630 und zu 650.000 EUR aus Titel 0511/51900 erbracht.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Claudia Engelmann und Kristian Ronneburg (Die Linke) am 8. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 17. Juli 2026. Der Senat nennt als Gesamt-Eigenanteil 1.650.000 EUR, aufgeteilt auf die Haushaltstitel 0510/68630 (1.000.000 EUR) und 0511/51900 (650.000 EUR). Das Vorhaben wurde laut Senat vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für eine Förderung ausgewählt; ein Förderantrag beim BMWSB war zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht gestellt. Der Senat verweist auf den Bebauungsplan 3-87 und auf § 61 Abs. 1 Ziffer 10 c) BauO Bln als rechtliche Grundlage für die Verfahrensfreiheit des Bauvorhabens.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26639, Wahlperiode 19, eingereicht 8. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.