📄 Entwicklungen rund um den U-Bahnhof Kaulsdorf-Nord (VI)
📋 Worum geht es?
Die Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) betrifft den Stand der Bauvorhaben auf den Grundstücken Cecilienplatz 10, 11 und 12 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, nahe dem U-Bahnhof Kaulsdorf-Nord. Es handelt sich um die sechste Anfrage dieser Fragenserie zu dem Thema. Der Senat hat die Fragen an den Bezirk Marzahn-Hellersdorf weitergeleitet, dessen Stellungnahme in der Antwort wiedergegeben wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Grundstückseigentümer am Cecilienplatz 10, 11 und 12, das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, künftige Bewohner und Nutzer der geplanten Gebäude sowie Anwohner des Ortsteilzentrums Hellersdorf-Süd.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: ob ein Baubeginn oder Rückbau für die Grundstücke angezeigt wurde; welche Änderungen an der genehmigten Bebauung angestrebt werden; wie viele Geschosse, Wohneinheiten, Kita-/Schulplätze, Parkplätze, Fahrradstellplätze und Gewerbeflächen geplant sind; ob ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wurde oder wird; ob der Vorhabenträger zu sozialer Infrastruktur, sozial geförderten Wohnungen oder Kosten für Kita-/Schulplätze verpflichtet wird; und welche Maßnahmen zur ärztlichen Versorgung vorgesehen sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf teilt mit (Stand 17.07.2026): Weder Baubeginn noch Rückbau wurden für die Grundstücke angezeigt. Änderungen an den erteilten Baugenehmigungen wurden bislang nicht beantragt, das Bezirksamt steht mit den neuen Eigentümern im Austausch. Geplant sind laut Bauanträgen eine zweigeschossige gemeinsame Erdgeschosszone, je zwölf Geschosse plus ein Staffelgeschoss, insgesamt 291 Wohneinheiten. Vor Baubeginn muss ein Abrisskonzept vorgelegt werden, das bislang nicht eingereicht wurde; zum Zeitplan könne nur der Vorhabenträger Auskunft geben. Ein städtebaulicher Vertrag wurde nicht geschlossen und wäre laut Bezirksamt wegen des Koppelungsverbots (§ 11 Abs. 2 BauGB) unzulässig, da die Vorhabenträgerin bestehende Baurechte nach § 34 BauGB ausschöpft. Eine vertragliche Verpflichtung zu Kita-/Schulplätzen, sozialer Infrastruktur, sozial gefördertem Wohnraum oder Kostenbeteiligung besteht daher nicht; solche Maßnahmen könnten nur freiwillig erfolgen. Nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung entstehe rechnerisch ein Bedarf von ca. 29 Kita- und ca. 31 Grundschulplätzen, das Modell finde aber auf dieses Vorhaben keine Anwendung. Vorgesehen sind laut Bauanträgen eine Arztpraxis im ersten Obergeschoss, eine Tiefgarage mit 142 Pkw-Stellplätzen, 385 Fahrradstellplätze sowie ein Verbrauchermarkt und 20 weitere, kleinere Gewerbeflächen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Kristian Ronneburg (Die Linke) eingereicht; eine Antwort liegt vor. Da der Senat laut eigener Angabe nicht aus eigener Zuständigkeit antworten konnte, stammen alle inhaltlichen Angaben aus einer Stellungnahme des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf vom 17.07.2026. Das Bezirksamt verweist zur Begründung des fehlenden städtebaulichen Vertrags und fehlender Verpflichtungen zu sozialer Infrastruktur auf § 34 BauGB und das Koppelungsverbot nach § 11 Abs. 2 BauGB sowie auf § 8 Abs. 2 BauO Bln bezüglich Kinderspielplätzen. Konkrete Zahlen laut Bauanträgen: 291 Wohneinheiten, 142 Tiefgaragenstellplätze, 385 Fahrradstellplätze, 20 kleinere Gewerbeflächen plus ein Verbrauchermarkt, rechnerischer Bedarf von ca. 29 Kita- und 31 Grundschulplätzen nach dem Berliner Modell (das hier aber nicht angewendet wird).