Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Verkehrssituation für Fußgänger*innen sowie Radfahrende im Umfeld der Jelbi-Anlage Invalidenstraße/Heidestraße am Hauptbahnhof

9. August 2026Dokument 19/26644 · WP 19Berlin
Kristian Ronneburg
Jelbi-StationMikromobilitätGehwegsicherheitTaktile LeitelementeParkverbotszone
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Verkehrssituation für Fußgänger*innen und Radfahrende im Umfeld der Jelbi-Anlage und Fahrradabstellfläche an der Kreuzung Invalidenstraße/Heidestraße am Hauptbahnhof Berlin. Es geht um die rechtliche und bauliche Einrichtung der Flächen, die Zuständigkeiten für Betrieb und Kontrolle sowie um Probleme mit blockierten taktilen Leitelementen und falsch abgestellten Leihfahrzeugen.

👥 Wer ist betroffen?

Fußgänger*innen, insbesondere sehbehinderte Menschen, Radfahrende, Nutzer*innen von Leihfahrzeugen (E-Scooter, Leihfahrräder, E-Roller), die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), das Bezirksamt Mitte, die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die Polizei Berlin und die Sharing-Unternehmen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: wann und mit welchen Flächenaufteilungen die Rad- und Gehwege sowie die Jelbi-Anlage und Fahrradabstellfläche eingerichtet wurden; wer für Betrieb, Kontrolle und Pflege zuständig ist; ob taktile Leitelemente regelmäßig durch Leihfahrzeuge blockiert werden und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden; wie die Parkverbotszone für Mietfahrzeuge ausgestaltet ist und wer sie überwacht; wie viele rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge, Meldungen, Anzeigen und Umsetzungen es gab; welche Mindest-Gehwegbreite erforderlich ist; über welche Meldewege Verstöße gemeldet werden können; und ob Transporter von Verleihunternehmen die Busspur nutzen und dort halten dürfen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Flächen wurden 2014 fertiggestellt und in die Baulast des Bezirks übernommen. Der Jelbi-Punkt wurde im Oktober 2023 auf Basis einer Sondernutzungserlaubnis für eine Fläche von 7,0 x 5,0 m (BVG: 35 qm, Kapazität ca. 30 Fahrzeuge) in Betrieb genommen. Die Fahrradabstellanlage wurde am 26.02.2024 vom Bezirksamt Mitte eingerichtet und darf auch von Leihrädern und Lastenrädern mit Anhänger genutzt werden. Die taktilen Leitstreifen wurden im Herbst 2025 von der BVG nachgerüstet; BVG-Jelbi-Ranger und die Jelbi-Fußpatrouille der Anbieter räumen sie bei Bedarf frei. Die Parkverbotszone wurde im Oktober 2023 eingerichtet und reicht als Teil eines größeren Gebiets südlich bis zum Potsdamer Platz; einsehbar im Geo-Portal der Stadt. Zu Frage 6 (Häufigkeit von Verstößen, Meldungen, Anzeigen, Umsetzungen, Gebühren) liegen laut Senat keine recherchierbaren Daten im automatisierten Verfahren vor; es wird auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/25543 verwiesen. Rechtsgrundlagen für Umsetzungen sind §§ 37a, 15 Abs. 1 ASOG Bln sowie der im Dezember 2023 beschlossene Handlungskatalog für Verkehrsüberwachungskräfte. Meldewege für Falschparker sind über die Website der Senatsverwaltung und über jelbi.de/falschparker-melden verfügbar. Die Antwort zu Frage 9 zur Nutzung der Busspur durch Transporter von Verleihunternehmen bricht im vorliegenden Dokumentauszug ab, bevor eine vollständige Antwort gegeben wird.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) am 10. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 31. Juli 2026. Für die Beantwortung wurden Stellungnahmen der BVG und des Bezirksamts Mitte eingeholt. Der Senat verweist bezüglich verkehrsrechtlicher Verstöße in den Bezirken auf die frühere Schriftliche Anfrage Nr. 19/25543. Zu den quantitativen Fragen (Anzahl Verstöße, Meldungen, Anzeigen, Umsetzungen, Gebühren) erklärt der Senat, dass entsprechende Daten der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht recherchierbar seien.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26644, Wahlperiode 19, eingereicht 10. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.